Acht Schafe hielt der Allgäuer Landwirt M in einem Pferch, der von einem Elektrozaun umgeben war. Fünf Schafe waren weiß, drei schwarz. Zwei schwarze gehörten einem Nachbarn, ein schwarzer Schafbock dem M. Zum Pech für den Passanten K wurde die eingezäunte Weide nicht ständig überwacht. Denn als er vorbei kam, war ein schwarzes Schaf aus dem Pferch ausgebrochen. Es griff K von hinten an, stieß ihn um und verletzte ihn erheblich.
Seine gesetzliche Krankenkasse kam für die Behandlungskosten auf und forderte von M Schadenersatz in Höhe von 13.181 Euro. Das Problem: Welches der schwarzen Schafe die Missetat begangen hatte, war nicht aufzuklären. Sie sahen alle gleich aus.
Für die Folgen müsse er deshalb nicht haften, meinte Landwirt M. Denn die Attacke sei nicht unbedingt von seinem Schafbock ausgegangen. Doch das Oberlandesgericht München entschied, dass beide Tierhalter zahlen müssen (14 U 2687/11). Die Identität des Schafes stehe nicht fest, also auch nicht die des Tierhalters, der für Schaden durch sein Tier geradestehen müsse.
Wenn man nicht ermitteln könne, welcher von mehreren Beteiligten einen Schaden verursachte, seien alle Beteiligten dafür verantwortlich (§ 830 Abs. 1 Satz 2 BGB). Dieser Grundsatz sei laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch in Fällen der Tierhalterhaftung anwendbar. Denn es sei "gerechter, alle haften zu lassen", als den "Geschädigten leer ausgehen zu lassen".
Im konkreten Fall gehöre das aggressive Schaf zu einer Herde von Tieren verschiedener Halter. Sie hätten die Schafe gemeinsam auf einer nicht ständig kontrollierten Weide untergebracht. Damit hätten sie für Dritte eine Gefahrenlage geschaffen, die sie nur unzulänglich beherrschen konnten. (Das Oberlandesgericht hat gegen das Urteil die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.)