Der Video-Streaming-Dienst Netflix International bietet auf seiner Webseite unbefristete Abonnements an. Bis Dezember 2019 lautete das Angebot so: Der erste Monat des Abos sollte kostenlos sein, danach wurden Gebühren fällig. Kunden konnten das Abonnement per Mausklick bestellen, der Bestellbutton trug die Aufschrift "Mitgliedschaft beginnen — kostenpflichtig nach Gratismonat".
Durch den Hinweis auf den "Gratismonat" werde der Bestellbutton missverständlich, kritisierte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Da könnte so mancher Verbraucher denken, der Klick auf den Button bedeute noch keine kostenpflichtige Mitgliedschaft. Das Kammergericht in Berlin gab dem Verbraucherschutzverband Recht (5 U 24/19).
Laut Gesetz dürfe ein Bestellbutton für ein Online-Abonnement nur mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen" (oder einer ähnlichen, eindeutigen Formulierung) beschriftet sein. Er dürfe ausschließlich auf die Zahlungspflicht des Verbrauchers hinweisen. Daher dürfe die Aufschrift des Bestellbuttons keine Werbung enthalten.
Sie könnte Verbraucher von der Tatsache ablenken, dass sie mit dem Klick ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen. Die groß als Blickfang herausgestellte Reklame für einen Gratismonat sei also unzulässig. Zusätzliche Informationen zum Vertrag könne und müsse das Unternehmen anderswo auf seiner Internetseite platzieren.