Die Dating-Plattform geizte nicht mit vollmundigen Versprechen wie: "Heißer Flirt — bei uns findest du dein passendes Gegenstück". "Du kannst bei Amourny auf einen Blick erkennen, wer gerade online ist und dich sofort via Flirt, chatten auf die Suche nach interessanten Bekanntschaften begeben. bietet Menschen mit gleichen Interessen die Möglichkeit, sich näher kennen zu lernen."
Dass der "heiße Flirt" — zu bezahlen mit "Flirtchips" — zum Teil mit Mitarbeitern der Plattform stattfand, wurde den Kunden in den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) des Plattformbetreibers sogar mitgeteilt:
"100% Flirtchance Allerdings gibt es immer mal einen Mangel an Frauen bzw. Männern, so dass keine geeigneten Flirtpartner anwesend sind setzen wir immer mal wieder Controller ein, welche unter anonymen Scheinaccounts Dialoge führen ... unter mehreren Identitäten am Chat teilnehmen ohne sich zu erkennen zu geben ".
Der Verbraucherzentrale Bundesverband beanstandete die AGB der Dating-Plattform und kritisierte die Werbung als unlauter: Wenn Mitarbeiter unter fiktiven Nutzer-Profilen aufträten, widerspreche dies dem Zweck der Kunden: Sie wollten mit "echten Menschen" flirten, Freundschaften schließen oder sogar eine Partnerschaft erreichen. Dafür zahlten sie Gebühren. "Controller" mit einer Schein-Identität könne aber niemand kennenlernen
Das Landgericht Flensburg gab den Verbraucherschützern Recht (8 O 29/22). Die einschlägigen AGB-Klauseln seien unwirksam. Angeblich bahne die Dating-Plattform Gespräche und Flirts an, aus denen sich eine persönliche Bekanntschaft entwickeln könne: mit Menschen mit gleichen Interessen. Diesem Vertragszweck widerspreche es aber, beim Chatten Mitarbeiter mit "Fake-Profilen" einzusetzen. Aus einer professionellen Kommunikation entwickle sich kein persönlicher Kontakt.
Controller würden fürs Flirten bezahlt und die Scheinprofile dienten dazu, ihre wahre Identität zu verschleiern. Die Nutzer der Plattform wüssten nie, ob sie es mit einer anderen Nutzerin/einem anderen Nutzer oder mit Controllern zu tun haben. Die Hinweise darauf in den AGB reichten nicht aus, um die mit großspurigen Versprechen geweckten Erwartungen der Kunden auf persönliche Bekanntschaften zu korrigieren. Die Reklame für "Amourny" sei daher irreführend. (Der Betreiber hat die Plattform mittlerweile abgeschaltet.)