Die Onlineausgabe einer Boulevardzeitung berichtete über den Kurzurlaub eines deutschen Fußballnationalspielers. Vor einem Länderspiel habe er sich mit einer "unbekannten Schönen" auf einer Yacht getroffen. Bebildert wurde der Artikel mit Fotos, auf denen sich die beiden küssten. Darauf bezog sich der Titel des Berichts: "Käptn Knutsch". Zudem veröffentlichte die Zeitung Fotos der langjährigen Freundin, aufgenommen bei dem Länderspiel: "Sie verzeiht ihm".
Der Spieler und seine Freundin verklagten das Boulevardblatt auf Unterlassung. Sie erreichten beim Oberlandesgericht (OLG) Köln allerdings nur einen Teilerfolg (15 U 96/18). Das OLG unterschied zwischen Bildern und Text. Der Bericht befriedige nicht nur die Neugier der Leser bezüglich einer "Promi-Affäre". Denn es sei durchaus von öffentlichem Interesse, wie sich Nationalspieler auf Länderspiele vorbereiteten und ob dabei die sportliche Vorbereitung im Mittelpunkt stehe oder nicht.
Daher sei der Bericht zulässig. Wenn ein Spieler vor einem Länderspiel für zwei Tage wegfliege, um Zeit auf einer Yacht zu verbringen, interessiere das alle Fans. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass der Spieler freiwillig und ausdauernd sein Privatleben inklusive Urlaubsgestaltung in den sozialen Netzwerken darstelle. Zudem sei der Bericht nicht herabsetzend. Auch der Titel "Käptn Knutsch" sei ein zugespitztes Wortspiel, aber keineswegs beleidigend. Dagegen sei die Publikation der Bilder unzulässig.
Die Bilder von der Yacht — aufgenommen mit einem leistungsstarken Teleobjektiv vom Strand aus — verletzten die Privatsphäre des Spielers. Sie dürften nicht mehr veröffentlicht werden. Vergeblich pochte die Zeitung darauf, die Yacht habe doch vor einem Prominenten-Hot-Spot geankert: in einer Bucht, in der Fußballer und andere Promis "Schaulaufen" fast wie auf einem "nassen roten Teppich". Dass es die Personen auf der Yacht darauf anlegten, in dieser Situation von Pressefotografen am Strand fotografiert zu werden, sei kaum anzunehmen, so das OLG.
Wenn die langjährige Freundin ein Länderspiel auf der Tribüne für Spielerangehörige verfolge, müsse sie damit rechnen, dort fotografiert zu werden. Daher erteile sie indirekt ihr Einverständnis mit den Aufnahmen, indem sie dort Platz nehme. Das rechtfertige es aber nicht, die Bilder aus dem Fußballstadion ohne ihr Wissen in einem ganz anderen Zusammenhang zu veröffentlichen. Insbesondere sei nicht davon auszugehen, dass sich ihre Einwilligung auf eine Berichterstattung über einen Urlaubsflirt des Spielers erstreckt hätte.