Erkrankt ein Arbeitnehmer für längere Zeit, erhält er vom Arbeitgeber sechs Wochen Entgeltfortzahlung und anschließend Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Höhe des Krankengelds bestimmt sich nach dem letzten Bruttoverdienst.
Ein länger erkrankter Restaurant-Geschäftsführer, der brutto 1.800 Euro im Monat verdiente, war damit nicht zufrieden. Er forderte von der Krankenkasse mit der Begründung höheres Krankengeld, sein Gehalt sei höher gewesen als offiziell abgerechnet. Er habe "schwarz" mehr kassiert.
Sein Vorgehen erwies sich als Eigentor. Zunächst hatte der Angestellte die "Schwarzgeld-Affäre" vor dem Arbeitsgericht zur Sprache gebracht, weil ihm der Inhaber des Restaurants während des Krankenstands gekündigt hatte. Während der Verhandlung erklärte der entlassene Geschäftsführer, er habe neben dem offiziellen Gehalt von 1.800 Euro brutto jeden Monat zusätzlich "schwarz" 1.000 Euro "bar auf die Hand" erhalten.
Der Arbeitgeber bestritt die Schwarzarbeit und auch das Arbeitsgericht bezweifelte die Aussage des Angestellten. Zu seinem Pech glaubte ihm aber ausgerechnet das Finanzamt und verlangte nachträglich mehr Lohnsteuer. Die Krankenkasse wiederum fand die Schwarzgeld-Story unglaubwürdig und erhöhte das Krankengeld nicht.
Vergeblich verklagte der ehemalige Restaurant-Geschäftsführer die Krankenkasse — das Sozialgericht Düsseldorf gab ihr Recht (S 27 KR 290/14). Die Höhe des Krankengelds richte sich zwar auch dann nach dem letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, wenn ein Arbeitgeber der Sozialversicherung Beiträge vorenthalte. Die Krankenkasse müsste also mehr zahlen, wenn der Angestellte bewiesen hätte, dass er zusätzlich zum Gehalt "Schwarzlohn" kassierte.
Das sei ihm aber nicht gelungen. Eine Betriebsprüfung des Restaurants durch die Deutsche Rentenversicherung sei ergebnislos verlaufen. Der Prüfer habe keine Unregelmäßigkeiten feststellen können. Der Restaurant-Inhaber sei freigesprochen worden, weil sich der Vorwurf nicht bestätigte, dass er den Sozialkassen Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten und Steuern hinterzogen habe.