Da mittlerweile verbotene Ottokraftstoffe krebserregende Bleiverbindungen enthielten, handelt es sich um eine Berufskrankheit
Ein 1961 geborener Mann hatte ab 1977 die Ausbildung absolviert und danach als Kfz-Mechaniker und Werkstattmeister gearbeitet. Im Alter von 38 Jahren erkrankte er an einem Blasentumor. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung, die auch für Berufskrankheiten zuständig ist, beantragte der Mann Leistungen. Doch die Berufsgenossenschaft — Versicherungsträgerin der gesetzlichen Unfallversicherung — lehnte es ab, den Krebs als Berufskrankheit anzuerkennen.
Zwar seien von 1964 bis 1994 in Ottokraftstoffen Bleiverbindungen verwendet worden, die den Farbstoff Sudan Rot enthielten — und der könne das krebserregende o-Toluidin freisetzen, räumte die Berufsgenossenschaft ein. Aber der Kfz-Mechaniker sei diesem Stoff nicht so lang und nicht so intensiv ausgesetzt gewesen, dass man hier von einer Berufskrankheit sprechen könne.
Hintergrund: Laut Gesetz (Sozialgesetzbuch VII, § 9) gelten Krankheiten als Berufskrankheit, die durch "besondere Einwirkungen" verursacht werden, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Berufstätigkeit in "erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung" ausgesetzt sind. Und die Berufsgenossenschaft behauptete, ein "erheblich höherer Grad" liege nur vor, wenn das Krankheitsrisiko einer Berufsgruppe mindestens doppelt so hoch sei wie das der "übrigen Bevölkerung".
Von doppeltem Risiko sei im Gesetz nicht die Rede, widersprach das Hessische Landessozialgericht (LSG): Es gab dem versicherten Arbeitnehmer Recht, der die Berufsgenossenschaft auf Zahlung von Verletztenrente verklagt hatte (L 3 U 48/13). Die einschlägige Substanz sei auch in niedriger Dosierung sehr gefährlich, erklärte das LSG, gestützt auf ein Sachverständigengutachten.
Dessen Fazit lautete: Mit hoher Wahrscheinlichkeit habe der ständige Umgang mit krebserregenden Stoffen in Motorenöl und Kraftstoffen den Harnblasenkrebs verursacht. Man müsse davon ausgehen, dass der Mechaniker vor allem in den ersten Jahren der Berufstätigkeit dem Gefahrstoff in hohem Umfang ausgesetzt gewesen sei — auch wenn man das nach so vielen Jahren nicht mehr präzise feststellen könne.
Für einen Ursachenzusammenhang zwischen Berufstätigkeit und Krankheit sprächen zudem weitere Gesichtspunkte, so das LSG. Der Mechaniker sei mit 38 Jahren erkrankt, im Durchschnitt erkrankten Männer erst mit 70 Jahren an Blasenkrebs. Dass er 22 Jahre nach Beginn der Lehre erkrankt sei, entspreche der für diesen Tumor typischen "Latenzzeit" (so nennen Mediziner die Zeit zwischen dem Einwirken einer schädlichen Substanz und dem offenen Auftreten von Krankheitssymptomen). Und: Tabakkonsum, das größte Risiko für Harnblasenkrebs, scheide als Ursache aus, da der Mechaniker nie geraucht habe.