Die Rentenversicherung bezahlt Arbeitnehmern nicht nur Rente im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit. Sie unterhält auch Kliniken und Reha-Zentren, in denen die Erwerbsfähigkeit erkrankter Sozialversicherter wiederhergestellt werden soll. Einem Arbeitnehmer bewilligte die Rentenversicherung 2017 eine fünfwöchige, stationäre Reha-Maßnahme. Zusätzlich beantragte er eine Haushaltshilfe für diesen Zeitraum.
Begründung: Seine teilzeitbeschäftigte Ehefrau erwarte das dritte Kind, es sei eine Risikoschwangerschaft. Deshalb kümmere er sich schon seit geraumer Zeit um den Haushalt, wenn er zuhause arbeite. Während er in der Reha sei, könne er seine Frau nicht unterstützen. Alleine werde sie den Haushalt nicht bewältigen.
Der Antrag wurde abgelehnt. Warum die Ehefrau sich nicht um die Kinder kümmern könne, sei unklar, so die Rentenversicherung. Daher sei es nicht nachvollziehbar, warum wegen der Reha-Maßnahme des Arbeitnehmers eine Haushaltshilfe notwendig sein sollte. Das Landessozialgericht Hessen wies diese Einwände zurück und sprach dem Versicherten den verlangten Betrag von 2.058 Euro zu (L 2 R 360/18).
Zusätzlich zum Klinikaufenthalt stehe den Versicherten Kostenerstattung für eine Haushaltshilfe zu, wenn es ihnen nicht möglich sei (und keiner anderen Person im Haushalt), den selbst geführten Haushalt während des Klinik- oder Reha-Aufenthalts weiterzuführen. Weitere Bedingung: mindestens ein Kind unter zwölf Jahren, das im Haushalt lebe. Im konkreten Fall seien alle Voraussetzungen erfüllt.
Selbst geführt werde der Haushalt auch dann, wenn sich ein Versicherter — wie hier - die Arbeit mit dem Ehepartner teile. Der Arbeitnehmer habe wegen der Schwangerschaft der Frau vermehrt Haushaltsarbeiten übernommen. Der Verweis des Rentenversicherers, die Frau könne sich weiter um die Kinder kümmern, gehe fehl. Denn hier gehe es nicht um die Kinderbetreuung, sondern um Kostenerstattung für eine Haushaltshilfe: um Einkaufen, Kochen, Waschen, Putzen
Während seines Aufenthalts in der Reha-Klinik könne der Arbeitnehmer diese Tätigkeiten nicht erledigen. Also gebe es durchaus einen kausalen Zusammenhang zwischen Reha und Haushaltshilfe: Es gehe darum, den Ausfall der Haushaltsarbeiten auszugleichen, die der Arbeitnehmer ausführe. Seine Frau könne nicht zwei kleine Kinder betreuen, gleichzeitig in Teilzeit arbeiten und trotz einer (per Attest belegten) Risikoschwangerschaft teilweise schwere Aufgaben im Haushalt erfüllen.