Ein 52-j"hriger Langzeitarbeitsloser und Hartz-IV-Empf"nger aus Dortmund erbte von seiner Mutter 240.000 Euro. Im notariellen Testament hatte die Mutter ihren Bruder als Testamentsvollstrecker eingesetzt: Er msse dafr Sorge tragen, dass der Nachlass erhalten bleibe, verfgte sie.
Ihr Sohn solle in den Genuss von Zinsen kommen, ohne dass ihm die "ffentlichen Zuwendungen verloren gingen. Der Onkel sollte dem Erben kleinere Geldbetr"ge fr Urlaube, Kleidung, Hobbys oder medizinische Behandlung auszahlen, soweit sie nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden k"nnten.
Dennoch stellte die Grundsicherungsbeh"rde (JobCenter / ARGE Dortmund) ihre Zahlungen an den Arbeitslosen ein. Die Klage des Erben auf weitere Sozialleistungen blieb beim Sozialgericht Dortmund ohne Erfolg (S 29 AS 309/09 ER): Darauf sei er nicht mehr angewiesen, so das Gericht. Der bisherige Hilfeempf"nger k"nne nun seinen Lebensunterhalt kurzfristig sicherstellen, indem er Aktien verwerte.
Um seine Hilfebedrftigkeit langfristig zu beenden, msse er das sittenwidrige Testament anfechten, das einseitig zu Lasten der Allgemeinheit gehe. Die Freiheit, in einem Testament uneingeschr"nkt ber Verm"gen zu disponieren, k"nne nicht so weit gehen, dass die Mutter dem Erben Annehmlichkeiten wie Hobbys und Reisen aus dem Nachlass finanziere, w"hrend fr dessen Lebensunterhalt der Steuerzahler aufkommen solle.