Das Markenzeichen der exquisiten Damenschuhe aus dem Hause Louboutin sind rote Sohlen — sie sind in der EU als Marke geschützt. Der Designer von Luxusschuhen hat nun den Onlinehändler Amazon wegen Verletzung seiner Markenrechte verklagt: Auf der Amazon-Webseite wird nämlich regelmäßig für Schuhe mit roter Sohle geworben, die nicht von Louboutin stammen und ohne seine Genehmigung verkauft werden.
Amazon wies den Vorwurf weit von sich: Betreiber von Online-Marktplätzen seien für die Werbeanzeigen anderer Unternehmen nicht verantwortlich.
Unter Umständen hafte der Onlinehändler sehr wohl für Markenrechtsverletzungen Dritter, entschied jedoch der Europäische Gerichtshof (C-148/21 und C-184/21). Das hänge von der Gestaltung der Webseite ab.
Wenn diese so aussehe, dass sich Internetnutzern der Eindruck aufdränge, die edlen Pumps würden in Amazons Namen und auf Rechnung des Onlinehändlers verkauft, könne man davon ausgehen, dass der Onlinehändler das eingetragene — d.h. geschützte — Markenzeichen von Louboutin selbst benutze.
Das wäre unter folgenden Voraussetzungen der Fall: wenn die Anzeigen auf der Amazon-Webseite einheitlich gestaltet seien; wenn der Onlinehändler in und neben den Anzeigen von Drittunternehmen auch sein eigenes Händlerlogo präsentiere; wenn Amazon zudem die Schuhe lagere und verschicke.
Ob das auch in den beiden konkreten Fällen zutreffe, also tatsächlich eine Verletzung des Markenrechts von Louboutin vorliege, müssten die nationalen Gerichte in Belgien und Luxemburg entscheiden.