In einer Münchner Universitätsklinik verschrieb man dem Patienten, der an einer Nervenstörung litt, Tegretal gegen Nervenschmerzen. Darüber hinaus sollte der Mann bei akuten Kopfschmerzen Paracetamol einnehmen, höchstens 1000 Milligramm. Das ist eines der gängigen Schmerzmittel am Markt. Auf die Einnahme dieses Medikaments bzw. dessen Wechselwirkung mit Tegretal führte der Patient die Fettlebererkrankung zurück, die sich bei ihm einstellte.
Der Mann verklagte die Klinik auf 200.000 Euro Schmerzensgeld: Ihm diese beiden Medikamente gleichzeitig zu verschreiben, sei ein grober Behandlungsfehler gewesen. Das Landgericht München I befragte mehrere medizinische Sachverständige und wies schließlich die Zahlungsklage ab (9 O 19374/07).
Die Experten waren, wie so oft, unterschiedlicher Ansicht: Der vom Gericht beauftragte Sachverständige erklärte, die von der Klinik angeratene Dosierung der beiden Arzneimittel sei vertretbar. Ein schädlicher Effekt für die Leber trete "normalerweise" nur bei viel höheren Dosen ein. Für einen Leberschaden habe es zudem während der Behandlung des Patienten keinerlei Anhaltspunkte gegeben. Erhöhte Gamma-GT-Werte könnten unterschiedliche Ursachen haben, seien kein eindeutiges Indiz für Hepatitis.
Der vom Patienten beauftragte Experte verwies darauf, dass Paracetamol Leberversagen auslösen könne. Das steht fest. Was jedoch nicht feststand, war, welche Substanz nun tatsächlich die Leber des Betroffenen geschädigt hatte. Das Gericht entschied deshalb zu Ungunsten des Patienten: Ein Behandlungsfehler sei nicht bewiesen. (Der Patient hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.)