Eine Schülerin der neunten Klasse einer Realschule absolvierte ein dreiwöchiges Berufspraktikum in einem Friseursalon. Als Anerkennung für ihren engagierten Einsatz versprach ihr der Saloninhaber eine kostenlose Haarbehandlung inklusive Färben. Gesagt, getan: Er behandelte die Haare mit einer Chemikalie und packte sie sie anschließend in Alufolie ein.
Nach kurzer Zeit entwickelte sich eine derartige Hitze unter der Folie, dass Dampf austrat. Der Friseur entfernte die Folie und wusch die Haare aus. Auf einer runden Fläche mit mindestens drei Zentimetern Durchmessern waren mitten auf dem Kopf die Haare ausgefallen, die Stelle war kahl. Die Schülerin wurde in eine Hautklinik gebracht. Dort konnte der Arzt nur noch feststellen, dass das Haar an dieser Stelle nicht mehr nachwachsen könne. Die Schülerin forderte Schmerzensgeld vom Friseur.
Das Amtsgericht Erkelenz sprach ihr Schadenersatz und Schmerzensgeld zu (6 C 509/93). Der Friseur habe die Chemikalie eindeutig unsachgemäß verwendet. Die Höhe des Schmerzensgeldes legte das Gericht auf 6.000 DM fest, weil der "Kahlschlag" die Jugendliche psychisch belaste. Die Stelle sei nur durch eine Haartransplantation zu verdecken.
Man habe den Betrag auch deshalb relativ hoch veranschlagt, weil der Friseur keinerlei Entgegenkommen gezeigt habe und "Abhilfevorschläge" angeboten habe wie: Das Mädchen solle doch eine Baseballmütze tragen. Dies habe die Schülerin geradezu als Verhöhnung ansehen müssen.