Im digitalen Zeitalter bezieht sich der juristische Begriff des "Zugangs" einer Nachricht nicht mehr automatisch auf den Briefkasten. Wann eine WhatsApp-Nachricht zugegangen ist, stellte das Landgericht Bonn neulich klar: Zwei blaue Haken zeigen es an.
Im konkreten Fall stritten Verkäufer und Käufer eines Grundstücks: Die Verkäufer waren vom Kaufvertrag zurückgetreten, weil der Käufer den Kaufpreis nicht überwiesen hatte. Danach forderten sie ihn auf, Termine für eine Hausbesichtigung mit neuen Interessenten zu nennen. Der Mann schickte den Verkäufern Terminvorschläge per WhatsApp, weil sie schon vor dem Vertragsschluss mit WhatsApp kommuniziert hatten.
Im anschließenden Prozess um die Rückabwicklung des Kaufvertrags behaupteten die Grundstücksverkäufer, sie hätten diese Nachricht nie erhalten. Allerdings zeigte ein Screenshot vom Smartphone des Käufers, dass die Nachricht mit zwei blauen Haken markiert war. Damit stand für das Landgericht Bonn fest, dass die Behauptung der Verkäufer nicht stimmte (17 O 323/19).
Eine Willenserklärung gelte als "zugegangen", wenn der Empfänger unter normalen Umständen ihren Inhalt zur Kenntnis nehmen könne, stellte das Landgericht fest. Wenn ein Empfänger im Prinzip per WhatsApp kommuniziere, treffe das auf WhatsApp-Nachrichten zu, sobald sie das Empfangsgerät des Adressaten erreichten und dort abrufbar gespeichert würden.
Das werde bei WhatsApp durch zwei blaue Haken angezeigt: Sie bedeuteten, dass die Nachricht auf dem Gerät des Empfängers eingegangen und dass sie geöffnet worden sei. Dann sei von einem Zugang der Nachricht auszugehen.