Es ist ja wirklich nervtötend: im Kino, im Restaurant, eigentlich überall klingelt es. Wenigstens im Gerichtssaal wollte eine Richterin ihre Ruhe haben und griff durch. "Vor Betreten des Saals sind Handys abzuschalten! Bei Zuwiderhandlung droht Ordnungsgeld!" - so stand es schwarz auf weiß auf dem Aushang vor dem Gerichtssaal. Dennoch begann in einer Aktentasche ein Mobiltelefon zu läuten, als in einem Zivilprozess gerade die Sach- und Rechtslage erläutert wurde.
Die Richterin machte kurzen Prozess: Sie verhängte auf der Stelle gegen die Handy-Sünderin - die Beklagte in dem Verfahren - ein Ordnungsgeld von 100 Euro. Und das, ohne die Frau zu Wort kommen zu lassen. Beim Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hatte die Ordnungsmaßnahme keinen Bestand (3 W 41/03).
Die bestrafte Handy-Besitzerin habe keine Gelegenheit bekommen, sich für die Störung zu entschuldigen, tadelte das OLG. Das Klingeln beruhe sicher auf einem Versehen, wie dies häufiger vorkomme. Es sei nicht einmal ganz klar, ob die Beklagte dafür überhaupt verantwortlich war. Niemand dürfe ohne Anhörung zu Ordnungsgeld verdonnert werden. Das gelte auch dann, wenn das Handyverbot per Aushang angekündigt worden sei. Nicht jeder Prozessbeteiligte nehme diese Mitteilungen zur Kenntnis.