Bilder von Ludwig II. wurden zum Gegenstand eines Streits um Markenrechte. Ein Textilhändler ließ beim Deutschen Marken- und Patentamt zwei Porträts des bayerischen Königs als Bildmarke für Bekleidung und andere Textilwaren registrieren.
Eines präsentierte Ludwig in jugendlichem Alter, gekleidet in Uniform und Schärpe, scherenschnittartig in schwarz-weiß. Das andere zeigte ihn um einige Jahre älter und in Farbe, mit Bart, mit Orden und Amtskette über der Uniform. Darunter stand "Bavarian Boheme".
Dem Markenschutz für diese Bilder widersprach ein anderer Anbieter von Kleidung. Denn er hatte sich ebenfalls ein Porträt von Ludwig II. als Bildmarke für seine Produkte schützen lassen. Darauf trug der König zwar eine Krone. Dennoch fand der Konkurrent, die Bildmarken sähen sich zum Verwechseln ähnlich. Die Krone unterstreiche nur den Status. Ansonsten seien Kopfform, Halbprofil, Haare und Königsschärpe auf allen Porträts gleich.
Mit diesem Argument konnte der Inhaber der älteren Bildmarke das Bundespatentgericht nicht überzeugen: Es wies seine Beschwerde ab (27 W (pat) 536/13). Bilder und Namen berühmter historischer Persönlichkeiten könnten grundsätzlich Marken darstellen. Berühmtheiten seien keineswegs als kulturelles Erbe dem Zugriff der Wirtschaft entzogen. Der Bezug zu einem bestimmten Warenhersteller oder Händler liege nicht generell fern.
Außerdem sei bislang weder die ältere Bildmarke, noch der Name von König Ludwig II. als Markenname bzw. werberelevantes Motiv bekannt und als Marke in den allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen. Das würde dem Eintrag neuer Bildmarken entgegenstehen. Da das aber nicht der Fall sei, komme es nur darauf an, ob Verbraucher die Bildmarken verwechseln und daher Produkte dem falschen Unternehmen zuschreiben könnten.
Das verneinten die Patentrichter. Allein die Möglichkeit einer gedanklichen Verbindung zwischen Marken, die die gleiche historische Person zeigten, bedeute noch keine Verwechslungsgefahr. Die grafischen Elemente der Porträts seien doch sehr unterschiedlich. Auf dem Porträt in schwarz-weiß sehe man den jungen König, bartlos und sehr schlank. Die ältere Bildmarke zeige ihn als Mann von ca. 35 Jahren mit allerlei Insignien der Macht (Krone, Löwe, Orden).
Dazu komme der Schriftzug "Bavarian Boheme", der die Marken unterscheide. Wobei das Gericht allerdings anmerkte, dass Ludwig II. keineswegs ein Vertreter der Boheme war. Dieser Begriff stehe für die Lebensart Münchner Künstler (Atelierfeste!) wie Franz von Stuck und Intellektueller wie Franziska Gräfin zu Reventlow.