Im Villenviertel von Pforzheim stehen drei weiße Villen nebeneinander. Eigentümer der mittleren Villa — sanierungsbedürftig, 1929 erbaut und denkmalgeschützt — war früher der Immobilienmakler, Architekt und Galerist Andreas Sarow. Ohne Erlaubnis der Denkmalbehörde ließ er das Gebäude im Jahr 2015 auf drei Seiten vollständig schwarz anmalen. Das erregte natürlich großes Aufsehen.
Es solle eine Kunstaktion sein, erklärte Herr Sarow damals. Am Eingang des Gebäudes stellte er ein Schild auf: "Die schwarze Villa — Skulptur 10x13x12 Meter". Unter der Beschreibung des "Kunstobjekts" stand "Kaufpreis auf Anfrage". Der tiefere Sinn der Kunstaktion: Etwa eine Million Euro wollte der Immobilienmakler durch den Verkauf der Villa einnehmen und nebenbei mit dem Publicitygag ein wenig Werbung für seine Galerie machen.
Die Kalkulation ging auf: Mittlerweile ist die Villa — wieder weiß und frisch saniert — längst verkauft. Allerdings bekam der Immobilienmakler Ärger mit dem Denkmalamt. Die Stadt Pforzheim leitete ein Bußgeldverfahren ein: Denn Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, dürfen vom Eigentümer nicht bzw. nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde verändert werden. Das Amtsgericht Pforzheim brummte Herrn Sarow 30.000 Euro Bußgeld auf.
Auf seine Beschwerde hin reduzierte das Oberlandesgericht Karlsruhe die Strafe auf 10.000 Euro (2 Rb 9 Ss 731/18). Der schwarze Anstrich sei zwar unzulässig gewesen und habe die Substanz des Fassadenanstrichs beeinträchtigt. Doch sei die zuvor ziemlich marode Villa anschließend von Immobilieninvestor Sarow denkmalgerecht saniert worden. Zu seinen Gunsten spreche auch, dass der Anstrich "künstlerisch motiviert" gewesen sei.