Das Motto des Düsseldorfer Rosenmontagszugs 2008 lautete: "Mer kann och alles överdriewe". Einige Jecken nahmen das Motto anscheinend in falscher Weise ernst. Jedenfalls wollten sie den 1998 gewählten Kommandanten des "Gardekorps" aus dem Karnevalsverein ausschließen. Was war geschehen?
Schon vor dem Karneval 2008 hatte es Streitereien im Vorstand gegeben. Und beim Rosenmontagszug 2008 war der "Kommandant" doch glatt mit seiner Ehefrau im erhöhten Bereich des Prunkwagens mitgefahren, der für den Präsidenten, einen Ehrengast und für eine Solotänzerin reserviert ist. Bei so einem groben Faux-Pas hört für Karnevalisten offenbar der Spaß auf.
Der Vorstand legte dem "Kommandanten" nahe, er solle freiwillig von seinem Amt zurücktreten. Als er sich weigerte, beschloss der Vorstand in seiner Abwesenheit einstimmig, ihn aus der Prinzengarde der Stadt Düsseldorf hinauszuwerfen. Das ließ sich der "Kommandant" nicht bieten und zog vor Gericht.
Das Amtsgericht Düsseldorf erklärte den Rausschmiss für unzulässig (52 C 10352/08). Als von der Korpsversammlung gewählter Kommandant gehöre der Jecke zum Vorstand des Karnevalsvereins. Über den Vereinsausschluss von Vorstandsmitgliedern entscheide laut Vereinssatzung nicht der Vorstand, sondern die Mitgliederversammlung.
Der Vereinsvorstand dürfe den in der Wahl zum Ausdruck gebrachten Willen der Mitglieder nicht missachten. Das widerspräche nicht nur demokratischen Prinzipien - die auch für Vereine verbindlich seien -, sondern auch genuin karnevalistischen Prinzipien wie "Jeder Jeck ist anders" und "Man muss auch gönne könne".