Sachen gibts, die gibts gar nicht Vor Erfindung der Banken soll es ja viele Leute gegeben haben, die ihre Ersparnisse unter der Matratze aufbewahrten. Aber im Heizkessel? Ein echt origineller Einfall mit hier sehr unangenehmen Folgen.
Der Besitzer einer Werkstatt fuhr zwei Wochen lang in Winterurlaub und bat einen Freund, währenddessen im Haus "nach dem Rechten" zu sehen. Die Heizanlage, die seine gesamten Ersparnisse von ca. 540.000 Euro enthielt, hatte der Urlauber vorher teilweise demontiert. Doch der Haus-Hüter fand es in der Werkstatt sehr kalt und setzte die Anlage wieder zusammen. Auf die Geldscheine im Heizkessel stieß er dabei nicht. Ahnungslos stellte der Freund die Heizung an und verfeuerte das Bargeld.
Als der Urlauber zurückkehrte, hatten sich seine Ersparnisse fast komplett in Asche verwandelt. Mit Hilfe der Bundesbank konnte er immerhin 20.000 Euro rekonstruieren. Von seinem Freund — dem er mittlerweile die Freundschaft aufgekündigt hatte — verlangte der Mann die restlichen 520.000 Euro ersetzt. Nach einem Urteil des Landgerichts Arnsberg hat er jedoch keinen Anspruch auf Schadenersatz (I-2 O 347/18).
Der "Ex-Kumpel" müsse die versehentlich verfeuerte Summe nicht ersetzen, so das Gericht. Zwar stehe fest, dass der Haus-Hüter die Heizung angestellt habe und der Werkstatt-Inhaber habe auch glaubwürdig dargelegt, welche Summe er dort "versteckt" hatte. Dieses Versteck sei aber so bizarr, dass eine Haftung des Freundes für den Verlust ausgeschlossen sei. Niemand komme auf die Idee, dass im Heizkessel Bares deponiert sein könnte.