Die erste Ausstrahlung der Derrick-Folge im Jahr 1988 hatte der Mann wohl verpasst. Jedenfalls meldete sich ein italienischer Anwalt erst 14 Jahre später, um vom ZDF Schadenersatz zu fordern: In der umstrittenen Episode trat ein italienischer Anwalt gleichen Namens auf, der von Derrick und Assistent Harry als heimtückischer Mafioso und Auftraggeber eines brutalen Mordes entlarvt wurde.
Grund genug für den echten "Avvocato", sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt zu fühlen. Die ursprüngliche Version der Derrick-Folge dürfe nicht mehr ausgestrahlt werden, meinte er, man müsse seinen Namen austauschen. Das Oberlandesgericht Koblenz hielt das nicht für notwendig (4 U 621/02). Niemand werde die Figur aus dem Krimi mit dem echten Anwalt verwechseln.
Denn der Kläger sei 1965 geboren - damit 30 Jahre jünger als die Filmfigur - und praktiziere erst seit sechs Jahren als Anwalt. Außerdem sei sein Nachname (Giuliano) in Italien so gebräuchlich wie hierzulande die Nachnamen Meier, Müller oder Schulze. Also verletze die Darstellung eines Bösewichts namens Giuliano nicht sein Namens- und Persönlichkeitsrecht. Das ZDF müsse weder den Namen ändern, noch Schadenersatz wegen "Verunglimpfung" leisten.