Herr W, Fahrer eines Werttransporters, musste die Einnahmen eines Rostocker Supermarktes abholen. Eine Baustelle auf dem Parkplatz vor dem Einkaufsmarkt schränkte das Platzangebot etwas ein. Kurzerhand stellte W seinen Transporter auf einem Behindertenparkplatz ab: Der befand sich direkt neben dem Eingang, an dem er das Geld übernehmen sollte.
Als W ausgestiegen war, kam ein Mann auf ihn zu und beschimpfte ihn als "Parkplatzschwein". Der wütende Herr L war ein engagierter Kämpfer für die Rechte von Behinderten. Anschließend fotografierte L das Fahrzeug und steckte hinter den Scheibenwischer einen Zettel mit der gleichen Botschaft: "Sie Parkplatzschwein!"
Das Foto veröffentlichte L in einem Internetmagazin unter der Rubrik "Parkplatzschwein". Hier berichtete er regelmäßig über Fälle unbefugten Parkens auf Behindertenparkplätzen. W forderte ihn auf, den Online-Bericht zu entfernen und derartige Beleidigungen künftig zu unterlassen. L tat nichts dergleichen und ließ es auf einen Rechtsstreit ankommen.
Das Amtsgericht Rostock entschied, dass W nicht beleidigt wurde (46 C 186/12). Herr L, dessen Lebensgefährtin behindert sei, habe sich gemeinsam mit anderen Betreibern des Internetmagazins vorgenommen, darüber zu informieren, wie rücksichtslos sich viele Verkehrsteilnehmer gegenüber Behinderten verhielten. Dafür sei W ein gutes Beispiel: Auch im Prozess habe er nicht das geringste Unrechtsbewusstsein in Bezug auf seinen Parkverstoß gezeigt.
Auch wenn "Schwein" unter anderen Umständen durchaus eine Beleidigung darstellen könne — in diesem Kontext sei das anders, erklärte das Amtsgericht. Herrn L sei es nicht darum gegangen, W die negativen Eigenschaften eines "Schweines" zuzuschreiben (schmutzig, stinkend), um seine Person herabzusetzen. Vielmehr habe er das Verhalten von W als "rücksichtslos und nur auf das eigene Interesse bedacht" anprangern wollen. Das sei keine ehrverletzende Schmähkritik.
Außerdem: So, wie W "ticke", hätte er sich mit Sicherheit auch beleidigt gefühlt, wenn L ihn "nur" Falschparker genannt hätte. Das Internetmagazin hat seine Rubrik "Parkplatzschwein" mittlerweile anders genannt.