Um ihren BMW X1 zu schützen, ließ eine Münchner Geschäftsführerin im Auto zwei Videokameras installieren. Sie zeichneten permanent den Bereich vor und hinter dem Auto auf. Am 11. August 2016 parkte die Frau von 13 Uhr bis 16 Uhr in der Mendelssohnstraße. Während dieser Zeit streifte ein Wagen ihren BMW und ließ deutliche Lackschäden zurück. Sofort brachte die Geschäftsfrau ihre Videoaufzeichnungen als Beweismittel zur Polizei. Doch dieser "Schuss" ging nach hinten los.
Gegen die BMW-Besitzerin wurde nämlich ein Bußgeldverfahren eingeleitet, weil die Videoaufnahmen das Bundesdatenschutzgesetz verletzten: Sie dürfe im "öffentlichen Raum" nicht einfach drauflos filmen, erklärte man ihr.
Diesen Vorwurf konnte die Dame überhaupt nicht nachvollziehen: Sie habe nur Autokennzeichen aufgenommen, also keine "schützenswerten Daten" erhoben und gespeichert. Die Fahrer der vor dem BMW geparkten Fahrzeuge seien nicht erkennbar. Ihr komme es nur darauf an, nach einer Sachbeschädigung am Auto den oder die Täter ermitteln zu können.
Das Amtsgericht München brummte der Frau trotzdem 150 Euro Geldbuße auf (1112 OWi 300 Js 121012/17). Hier überwiege das Recht der gefilmten Personen auf Persönlichkeitsschutz das Interesse der Autofahrerin, eventuelle Straftaten aufzudecken, so das Amtsgericht. Den Straßenraum vor und hinter dem geparkten Fahrzeug ständig zu filmen, verletze das Recht der Betroffenen am eigenen Bild.
Man stelle sich vor, 80 Millionen Bundesbürger wären immerzu mit Kameras unterwegs, um eigenmächtig Straftaten aufzuklären. Privatbürger dürften im öffentlichen Raum nicht "Big Brother is watching you" spielen. Kameraüberwachung greife in das Recht Unbeteiligter ein, selbst zu bestimmen, wann sie sich wo aufhalten — ohne dass andere Personen dies dokumentierten und bei Behörden verwendeten.
Es bleibe dennoch bei einer relativ geringen Geldbuße, weil die Geschäftsfrau subjektiv betrachtet durchaus Anlass gehabt habe, die Kameras einzusetzen. Offenbar sei das Fahrzeug schon einmal beschädigt worden. (Die BMW-Fahrerin hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.)