Ein IT-Dienstleister half beim Aufbau eines Internetforums mit. Dessen Mitglieder trugen mit denen eines anderen Internetforums eine erbitterte Fehde aus. Im Zuge dieser Auseinandersetzungen wurde dem IT-Dienstleister und seiner Ehefrau vorgeworfen, Dritte zu stalken und zu drangsalieren. Da fielen Beleidigungen wie "Arschkriecher", "kriminelle Schufte", "Terroristen" oder "krimineller Stalkerhaushalt".
Bei zielgerichteter Suche wurden die Internetseiten mit diesen Beleidigungen in der Ergebnisliste der Internetsuchmaschine Google angezeigt. Die Eheleute zogen vor Gericht und forderten vom Google-Betreiber, er dürfe diese Inhalte nicht länger über die Internetsuchmaschine auffindbar machen. Die Beleidigungen verletzten ihr Persönlichkeitsrecht.
Doch der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Klage ab (VI ZR 489/16). Betreiber von Internetsuchmaschinen seien nicht verpflichtet, sich vor der Anzeige eines Suchergebnisses zu vergewissern, ob die von den Suchprogrammen aufgefundenen Inhalte rechtswidrig seien. Sie müssten erst reagieren, wenn es konkrete Hinweise auf eine offensichtliche und auf den ersten Blick klar erkennbare Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gebe.
Die Internetsuchmaschine mache durch Verlinken die beanstandeten Äußerungen auf den Internetseiten nur auffindbar, betonte der BGH. Sie seien aber keine Inhalte des Google-Betreibers, sondern wurden von anderen Personen ins Internet eingestellt. Der Betreiber der Internetsuchmaschine mache sich diese Inhalte auch nicht zu eigen, indem er sie in den Suchindex aufnehme. Er durchsuche lediglich mit Hilfe von Software die im Internet vorhandenen Seiten und erstelle daraus automatisiert einen Suchindex.
Für Inhalte hafte der Suchmaschinenbetreiber nur, wenn er seine Prüfpflichten verletze. Dazu gehöre es aber nicht, vor der Anzeige jedes Suchergebnisses zu prüfen, ob der von den Suchprogrammen gefundene Inhalt rechtmäßig ins Internet eingestellt wurde. So eine — praktisch kaum zu bewältigende — generelle Kontrollpflicht würde die Existenz von Suchmaschinen als Geschäftsmodell in Frage stellen. Und damit die Funktion des Internets: Ohne die Hilfestellung von Suchmaschinen wäre es aufgrund der nicht mehr übersehbaren Flut von Daten für den Einzelnen nicht sinnvoll nutzbar.