Im Oktober 2014 wurde der (damals vier Jahre alte) Porsche Panamera auf Herrn X zugelassen. Laut Unfallbericht der Polizei stieß der Porsche im Februar 2015 nachts auf einer Autobahnzufahrt mit dem 13 Jahre alten VW Golf des Herrn Y zusammen. Y nahm die Schuld auf sich. Der Porsche-Besitzer forderte von der Kfz-Haftpflichtversicherung des — ihm angeblich unbekannten — Golf-Fahrers Schadenersatz. Doch das Versicherungsunternehmen lehnte jede Leistung ab.
Seine Ermittler waren nämlich auf dem Facebook-Profil des Unfallverursachers Y auf ein Bild gestoßen, das er im Dezember 2014 ins soziale Netzwerk gestellt hatte: Auf dem Foto posierte der Unfallgeschädigte X vor einem Autohaus mit seinem Porsche Panamera. Dass sich die Unfallgegner nicht kannten, sei offensichtlich eine Lüge, erklärte der Kfz-Versicherer. Hier handle es sich um einen manipulierten Unfall, also um versuchten Versicherungsbetrug.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab dem Versicherer Recht und wies die Zahlungsklage des Unfallgeschädigten ab (I-1 U 59/17). Ihm stehe kein Schadenersatz zu, weil der Unfall mit seinem Einverständnis herbeigeführt wurde. Herr X habe den Unfallverursacher Y schon vor dem Unfall gekannt und diesen Umstand verschwiegen. Unwahre Angaben und das Verschweigen einer Bekanntschaft zwischen den Unfallbeteiligten seien starke Indizien für einen Versicherungsbetrug.
X behaupte, Y sei vor dem Foto nur zufällig an ihm und dem Porsche vorbei gegangen — eine offenkundige Falschaussage. Y habe ebenso unverblümt gelogen und behauptet, das Bild sei alt. Dabei seien die amtlichen Kennzeichen, die man auf dem Foto sehe, dem Porsche-Besitzer erst im Oktober 2014 zugeteilt worden. Weiteres Indiz für einen Betrug: Die Kombination aus einem teuren, geschädigten Fahrzeug (Porsche) und einem nahezu wertlosen Auto auf Seiten des Schädigers (alter Golf) sei für fingierte Unfälle charakteristisch.
Denn so drohe dem Unfallverursacher kaum Verlust, während beim hochwertigen Fahrzeug eine hohe Reparaturrechnung anfalle. Kombiniert mit einer fiktiven Abrechnung könne der Geschädigte hohen Gewinn erzielen, indem er sich die teure Reparatur in einer Fachwerkstatt bezahlen lasse und das Auto billig in Eigenregie repariere. Auch die auffallend vagen Angaben zum Unfallhergang seien typisch für einen Versicherungsbetrug: Auf diese Weise versuchten die Beteiligten, sich bei ihren Aussagen nicht in Widersprüche zu verwickeln.