Betrügerische Anzeige: Internetplattform für Kfz-Verkauf haftet nicht für den Schaden
Ein passionierter Motorradfahrer suchte nach einem bestimmten BMW-Modell. Auf einer Münchner Internetplattform für Kfz-Verkäufe hinterlegte er einen Suchauftrag und erhielt von der X-GmbH, Betreiberin der Plattform, per E-Mail einen Link zu einem Inserat auf der Webseite. In der hessischen Kleinstadt Spangenberg gab es angeblich den gewünschten Motorradtyp, "eine wunderschöne BMW R80 RT".
Weiter im Anzeigentext: Erstbesitzerin sei eine 72-jährige DDR-Bürgerin gewesen, die nach der Wende unbedingt einmal eine schwere BMW fahren wollte. Doch seit 2008 sei sie nicht mehr mit dem Motorrad gefahren. Bekannte hätten es aber "immer mal wieder kurz bewegt", also gebe es keine Standschäden. "Wirklich toller Zustand, bitte die Fotos beachten". Nur leichte Lackmängel links und "wirklich kaum sichtbare Kratzerchen" am Tank.
Der Motorradfahrer nahm per Plattform-Maske Kontakt mit dem Inserenten auf, der direkt per Mail — also am Internetportal vorbei — antwortete. Er bot an, dem Käufer das Motorrad von einer Spedition bringen zu lassen. Der Käufer sollte den Kaufpreis auf ein "Käuferschutzkonto" der Spedition einzahlen. Darauf ließ sich der Motorradfahrer ein, weil der Verkäufer u.a. einen Scan seines (gefälschten) Personalausweises gemailt hatte. Er überwies 4.000 Euro. Danach brach der Kontakt ab — das Motorrad bekam der Käufer nie.
Der forderte nun die X-GmbH auf, den Kaufpreis zu ersetzen. Die Plattform-Betreiberin winkte ab: Der angebliche Verkäufer habe den Kontakt zu ihr mit einer bisher unverdächtigen E-Mailadresse abgewickelt. Außerdem weise sie in ihrem "Ratgeber zur Sicherheit" die Nutzer der Plattform darauf hin, dass sie keine Anzahlungen leisten sollten, ohne das Fahrzeug gesehen zu haben. Vor Überweisungen werde prinzipiell gewarnt. Geschäfte über Speditionen oder Reedereien abzuwickeln, sei "selten seriös".
Das Amtsgericht München entschied den Streit zu Gunsten der X-GmbH (132 C 5588/17). Sie müsse für den Schaden durch das betrügerische Inserat nicht haften, weil sie die Nutzer der Plattform sehr deutlich auf einschlägige Gefahren aufmerksam mache. Sie erläutere in ihrem Ratgeber "Initiative Sicherer Autokauf im Internet", wie Nutzer Internetgeschäfte sicher durchführen könnten. Hier werde auch klar über Betrugsrisiken informiert und die Möglichkeiten, ihnen aus dem Weg zu gehen.
Diese Informationen und Warnungen seien auch keinesfalls auf hinteren Seiten der Plattform versteckt, sondern leicht auffindbar. Die X-GmbH treffe kein Mitverschulden an dem Betrug. Sie habe über rechtswidrige Vorgänge von Seiten des falschen Inserenten nicht Bescheid gewusst. Die Täuschung sei auch nicht offenkundig gewesen, so dass sie der Plattform-Betreiberin hätte auffallen müssen. Denn der Anbieter sei der X-GmbH gegenüber unter unverdächtiger Mailadresse aufgetreten.