Wegen eines Verbraucherkredits wollte eine Ehefrau für ihren Mann eine SCHUFA-Auskunft einholen: Er sollte damit seine Kreditwürdigkeit belegen (SCHUFA: Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung). Im Internet suchte sie nach der Webseite der Wirtschaftsauskunftei und landete bei "ihreselbstauskunft.de". Nun glaubte die Frau irrtümlich, sie sei auf der Internetseite der SCHUFA und gab in einem Online-Formular die Daten ihres Ehemannes ein.
Der Ehemann erhielt für die Auskunft über seine Bonität eine Rechnung (14,95 Euro), die er nicht bezahlte. Der Betreiber der Webseite "ihreselbstauskunft.de" klagte den Betrag beim Amtsgericht Göttingen ein, allerdings ohne Erfolg (27 C 62/18). Schon die Gestaltung der Webseite widerspreche den Vorschriften zum Verbraucherschutz, so das Amtsgericht. Zahlungspflichtige Bestellungen müssten eindeutig als solche gekennzeichnet sein.
Das sei hier nicht der Fall — obwohl nebenbei eine "Preisauskunft" darauf hinweise, dass eine Selbstauskunft 14,95 Euro koste. Das Bestellen der Selbstauskunft funktioniere aber, ohne dass die Verbraucher dabei ausdrücklich bestätigen müssten, über die Zahlungspflicht Bescheid zu wissen. Schon deshalb sei hier kein Vertrag zwischen dem Webseitenbetreiber und der Ehefrau zustande gekommen. Doch selbst wenn man einen Vertrag annähme, müsste der Ehemann nicht zahlen.
Denn er könnte den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Ganz oben stehe auf der Webseite "Ihre Selbstauskunft". Weiter unten würden aber die Internetnutzer aufgefordert: "ihre SCHUFA Auskunft bitte ausfüllen und anfordern". Natürlich meine nun der unbedarfte Verbraucher, die Daten direkt auf der SCHUFA-Webseite einzugeben. Mit diesem Trick wolle der Webseiten-Betreiber Internetnutzer dazu verleiten, einen Vertrag über eine eigentlich kostenfreie Leistung abzuschließen.
Das anzukreuzende Feld mit der Preisauskunft ändere an der Täuschung der Verbraucher nichts. Nach der Eingabe der Daten wollten Verbraucher erfahrungsgemäß den vermeintlich kostenlosen Vorgang möglichst schnell abschließen. Darüber hinaus müssten Internetnutzer ständig irgendwo Haken setzen, um Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dergleichen mehr zuzustimmen. Da passe niemand mehr richtig auf und darauf spekuliere der Betreiber der Webseite.