Registrieren können sich Partnersuchende auf dem Dating-Portal Parship kostenlos. Wenn sie den Service der Partnervermittlung voll nutzen möchten, müssen sie allerdings ein kostenpflichtiges Abonnement ("Premium-Mitgliedschaft") abschließen. Wer sich dazu spontan entschlossen hat und dabei auf das Widerrufsrecht der Verbraucher bei Onlineverträgen vertraute, der erlebte eine unerfreuliche Überraschung.
Kunden können den Vertrag zwar innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen, wie es das Gesetz für Onlineverträge vorsieht. Aber die Single-Börse Parship fordert dann Wertersatz für die Nutzung des Portals in diesen zwei Wochen. So erging es u.a. dem Kunden S, der nach 14 Tagen seinen einjährigen Premium-Vertrag "cancelte", weil er mit dem Angebot unzufrieden war.
Gezahlt hatte Herr S 523,95 Euro, doch Parship erstattete nur 130,99 Euro. Die Parship-Betreiberin PE Digital GmbH teilte mit, sie behalte den Restbetrag (392,96 Euro) als Wertersatz für neun Kontakte zu potenziellen Partnerinnen. Rund 393 Euro für zwei Wochen Kontaktsuche? Diesen horrenden Preis wollte Herr S nicht zahlen und klagte die Summe ein.
Zu Recht, entschied das Amtsgericht Hamburg (8b C 71/17). Für Leistungen in den ersten 14 Tagen nach Vertragsschluss stehe der Parship-Betreiberin zwar im Prinzip eine Gegenleistung zu. Deren Höhe dürfe sie aber nicht anhand der Zahl der geknüpften Kontakte berechnen, so das Amtsgericht. Nach der Logik von Parship hätte Herr S tatsächlich mit neun Kontakten schon die Leistung für mehr als ein Jahr erhalten — denn die Single-Börse garantiere den Kunden pro Jahr sieben Kontakte.
Einmal abgesehen davon, dass dabei auch Angebote mitgezählt wurden, für die sich Herr S überhaupt nicht interessierte: Die Höhe des Wertersatzes müsse sich an der Zeit orientieren, in der der Kunde den Service genutzt habe — gemessen an der vereinbarten Vertragsdauer. Für zwei Wochen Kontaktsuche sei allenfalls ein Wertersatz von 20 Euro angemessen, urteilte das Amtsgericht. Den restlichen Betrag müsse die Single-Börse zurückzahlen.