Das Bundeskartellamt hat der Kommunikationsplattform Facebook verboten, bestimmte Nutzerdaten ohne die Einwilligung der Nutzer zu verwenden. Dabei geht es um Daten, die die Kommunikationsplattform dann erfasst, wenn ihre Nutzer Facebook gerade nicht nutzen, sondern "anderweitig" im Internet unterwegs sind.
So entspreche es zwar den Nutzungsbedingungen des Unternehmens, erklärte das Bundeskartellamt. Doch ignoriere Facebook damit die Vorschriften zum Datenschutz und nutze seine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke missbräuchlich aus.
Das Unternehmen hat gegen das Verbot der Behörde Beschwerde eingelegt, die im vorläufigen Eilverfahren vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen wurde (KVR 69/19).
Die Bundesrichter begründeten dies allerdings nicht in erster Linie mit dem Datenschutz. Entscheidend sei vielmehr, dass private Facebook-Nutzer nicht die Wahl hätten, ob sie nur der Verwendung von Daten zustimmten, die sie auf Facebook.com selbst preisgeben. Oder ob sie auch einem potentiell unbeschränkten Zugriff auf Daten zustimmten, die Facebook gewinne, wenn sie "Off-Facebook" im Internet surften.
Das Unternehmen verlange von privaten Nutzern kein Entgelt. Es finanziere sich zum größten Teil dadurch, dass es anderen Unternehmen Online-Werbung im Netzwerk ermögliche. Dafür erfasse Facebook das Internetverhalten der Teilnehmer. Viele private Nutzer wünschten sich, sie müssten in diesem Netzwerk nicht so viele persönliche Daten preisgeben. Danach würden sie aber nicht gefragt. Diese fehlende Wahlmöglichkeit beeinträchtige ihre persönliche Autonomie.
Auf dem Markt für soziale Netzwerke gebe es derzeit, auch wegen der hohen Hürden von Facebook für einen Wechsel, kaum Wettbewerb. Würde der Wettbewerb auf diesem Markt funktionieren, könnten Nutzer auf andere Netzwerke ausweichen, die nicht ständig ihr Surfverhalten verfolgten, speicherten und für Reklame verwendeten. Man könne auch nicht ausschließen, dass die beherrschende Stellung von Facebook den Markt für Online-Werbung beeinträchtige.