Verletzt die Überschrift "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei" über fünf Eierlikörflaschen in der Internetwerbung des Spirituosenherstellers Nordik die geschützte Marke "Eieiei", die für das Unternehmen Verpoorten im Markenregister eingetragen ist? Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf beantwortete diese Frage mit Nein (I-20 U 41/22).
Gestellt hatte sie der Eierlikörhersteller Verpoorten, der die Konkurrenz wegen deren Reklame verklagt hatte. Schon 1979 hatte er die Lautfolge "Eieiei" als Wortmarke schützen lassen und wirbt seither mit dem Slogan "Eieiei Verpoorten" für seinen Likör. Die Reklame von Nordik verletze sein Markenrecht, beanstandete Hersteller Verpoorten: Sie sei seinem Werbeslogan so ähnlich, dass Verbraucher die Produkte verwechseln könnten.
Diese Sorge sei unbegründet, fand das OLG: Der durchschnittlich informierte Verbraucher verstehe die Wortfolge "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei" in der Reklame nicht als Unternehmenskennzeichen, d.h. er fasse sie nicht als Hinweis auf die Herkunft des Produkts aus dem Unternehmen Verpoorten auf. Vielmehr verstehe er sie als Angabe der Hauptzutat von Eierlikör, also als Hinweis auf die Beschaffenheit des beworbenen Produkts.
Das gelte erst recht im Zusammenhang mit der grafischen Gestaltung der Reklame. Die Likörflaschen seien einmal eingebettet in ein Osternest — an Ostern spielten bekanntlich Eier eine große Rolle. In einer Variante seien die fünf Fläschchen Eierlikör unterschiedlicher Geschmacksrichtungen in grafischer Eiform positioniert. "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei" sei also nur eine Zutatenangabe — wenn auch eine besonders einprägsame. Die Wiederholung sei ein werbeübliches rhetorisches Stilmittel, das die Ware anpreisen solle.
Das eigene Unternehmenskennzeichen von Nordik sei daneben platziert und optisch so auffällig, dass es den Gesamteindruck der Reklame präge. Auch dieser Umstand spreche gegen die behauptete Verwechslungsgefahr.