Gericht hebt per einstweiliger Anordnung das gemeinsame Sorgerecht der Eltern auf
Das Ehepaar (sie Psychologin, er Landwirt und Kaufmann) trennte sich Anfang 2004. Tochter Q, geboren 1998, und Sohn U, geboren 2000, zogen mit der Mutter aus dem Bauernhof des Vaters aus. Die ersten Jahre klappte der familiäre Kontakt ganz gut. Der Ton wurde erst rauer, als der Mann 2010 vergeblich versuchte, seiner Ex-Frau den nachehelichen Unterhalt streichen zu lassen. Er verlor den Prozess.
Wütend warf er ihr im Gerichtssaal "geldgeiles Verhalten" vor und forderte sie auf, den Jungen sofort bei ihm abzuholen. Er werde sich jetzt "nicht mehr um seine Kinder kümmern", drohte er im Gehen. Beim nächsten Besuch hetzte der Vater U so gegen die Mutter auf, dass der Junge ihr eine SMS schickte: Wenn sie ihn abhole, werde er mit dem Luftgewehr auf sie schießen. Schließlich brachte der Mann U dann doch zurück.
Während die Tochter den Vater kaum noch besuchte, hielt sich der Junge am liebsten auf dem Bauernhof auf. Ein paar Wochen später wiederholte sich das Drama: U weigerte sich, zur Mutter heimzugehen. Daraufhin beantragte die Frau beim Familiengericht, den Umgang mit dem Vater vorübergehend auszusetzen.
Er manipuliere das Kind massiv und behaupte, U dürfe ihn bald nicht mehr besuchen, weil die "Mutter jetzt das ganze Geld bekomme". Den Vorwurf der Manipulation gab der Vater postwendend zurück: Seine Ex-Frau wolle einfach nicht akzeptieren, dass der Junge sich bei ihm wohler fühle. Deswegen übe sie Druck auf ihn aus, was das Kind psychisch belaste. Doch U wolle nun einmal lieber bei ihm leben, verstehe sich auch mit der neuen Lebensgefährtin gut.
Da die Eltern nur noch stritten, übertrug das Amtsgericht das Sorgerecht vorläufig allein der Mutter. Erfolglos legte der Vater Beschwerde dagegen ein. Bis das familienpsychologische Gutachten fertig und der Prozess ums Sorgerecht abgeschlossen sei, könne man angesichts der Querelen nicht zuwarten, erklärte das Oberlandesgericht Hamm (II-8 UF 86/11).
Jetzt müsse Ruhe einkehren, um U nicht noch weiter zu verunsichern. Um dem Kind einen weiteren Wechsel zu ersparen, bleibe es bei der Mutter, bis das Amtsgericht endgültig über das Sorgerecht entschieden habe. Sie könne Kinder wohl ohnehin besser erziehen. Der Vater dagegen sei oft unbeherrscht und impulsiv, wie z.B. sein Wutausbruch vor Gericht gezeigt habe. Er sei sehr auf sich fixiert, ignoriere die Wirkungen seines Tuns auf die Kinder oder erkenne sie nicht.
Mittlerweile verweigere der Mann jede Absprache mit der Ex-Frau und ermuntere den Jungen ständig, Regeln der Mutter zu missachten. Vor Gericht habe der Mann vorgeführt, wie er die Kinder in einen Loyalitätskonflikt treibe und die Frau vor den Kindern verächtlich mache. Umgekehrt scheine das nicht der Fall zu sein. U habe zur Mutter durchaus eine gute Beziehung, wenn er auch den Bauernhof als seine eigentliche Heimat ansehe.