Im Sommer 2022 war eine österreichische Touristin mit ihrem Partner und ihrem Hund auf einer Insel der Mainschleuse bei Knetzgau (Unterfranken) unterwegs. Sie kamen von einem Paddelausflug zurück. Ihre Hündin Mara ließ die Frau an der Schleuse an Land und frei laufen, obwohl in dem Naturschutzgebiet Leinenpflicht für Hunde gilt. Darauf wird auch auf einer Tafel an der Sportbootschleuse hingewiesen.
Als die Hundehalterin noch ihr Kanu an der Staustufe befestigte, hörte sie einen Schuss: Ein Jäger hatte aus seinem Pickup heraus auf das Tier geschossen. Die Frau lief sofort los und fand ihren Hund verletzt am Boden liegen. Sie alarmierte die Polizei und eine Tierärztin, doch Mara war nicht mehr zu retten. Daraufhin erstattete die Hundehalterin Anzeige.
Der 77-jährige Jäger berief sich auf Jagdschutz: Der Hund habe in seinem Revier einen Hasen gejagt. Hundehalter, die das wildernde Tier hätten zurückpfeifen können, habe er nicht gesehen. Um den Hasen — möglicherweise eine trächtige Häsin — zu retten, habe er keinen anderen Ausweg gesehen, als den Hund mit dem Kleinkalibergewehr zu erschießen. Dagegen warf ihm die Staatsanwaltschaft vor, Mara ohne triftigen Grund getötet und damit gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben.
So sah es auch das Amtsgericht Haßfurt: Es verurteilte den Jäger zu einer Geldstrafe von 5.600 Euro, weil er "ohne vernünftigen Grund" ein "Wirbeltier" getötet habe (§ 17 Tierschutzgesetz).
Dass hier ein Hase im Spiel war, bezweifelte der Amtsrichter: Schlittenhunde der Rasse "Alaskan Malamute" könnten längst nicht so gut beschleunigen wie ein Hase. Dass Mara einen Hasen über eine längere Strecke verfolgt haben könnte, sei schon deshalb unwahrscheinlich. Zudem wäre die ältere Hundedame wegen eines Hüftleidens dazu nicht mehr in der Lage gewesen.
Fragwürdig sei auch der Einsatz eines Kleinkalibergewehrs gegen einen so großen Hund, so der Amtsrichter. Das sei nicht weidgerecht, wie Sachverständige bestätigten, und stelle damit einen weiteren Verstoß gegen die Tierschutzvorschriften dar. Mit diesem Kaliber könne man ein Tier wie den Schlittenhund nicht töten, ohne unnötig Leid zu verursachen.