Laut Transfusionsgesetz ist die Blutabnahme ausschließlich Ärzten vorbehalten. Homöopathen und Heilpraktiker dürfen ihren Patienten auch für die Eigenbluttherapie kein Blut abnehmen. Eigenbluttherapie bedeutet, Patienten das eigene Blut angereichert mit Sauerstoff-Ozon oder homöopathischen Arzneimitteln wieder zu injizieren. Der Arztvorbehalt soll gewährleisten, dass Blut und Blutbestandteile nur auf sichere Art und Weise gewonnen werden.