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Tauziehen um die altägyptische Sammlung Steindorff

Verwaltungsgericht sprach sie der "Jewish Claims Conference" zu, sie bleibt jedoch der Universität Leipzig

Über vierzig Jahre (von 1893 bis 1934) lehrte der Ägyptologe Prof. Dr. Georg Steindorff an der Universität Leipzig. Durch Ausgrabungen und Einkäufe aus eigener Tasche baute er in diesen Jahren eine bedeutende Lehrsammlung auf, die er seinem Fachbereich als Leihgabe zur Verfügung stellte. 1937 verkaufte der jüdische Wissenschaftler die Sammlung für 8.000 Reichsmark der Universität, kurz bevor er in die USA emigrierte.

Nach der Wiedervereinigung forderte die Jewish Claims Conference die Sammlung (JCC: eine jüdische Organisation, die Entschädigungsansprüche jüdischer Opfer des Nationalsozialismus vertritt). Die zuständige Behörde sprach sie ihr zu. Vergeblich klagte die Universität Leipzig gegen diese Entscheidung: Wenn Verfolgte während der Herrschaft der Nationalsozialisten etwas verkauft haben, werde prinzipiell angenommen, dass der Verkauf erzwungen gewesen sei, so das Verwaltungsgericht Berlin (VG 29 K 126/09).

Deshalb stehe Wiedergutmachung an, urteilten die Richter. Dabei hatte der Professor immer gewollt, dass seine Sammlung in Leipzig bleibt - was auch sein 88-jähriger Enkel und Erbe bestätigt. Nach dem Krieg begrüßte Prof. Steindorff die Wiedereröffnung des Ägyptischen Museums der Universität ausdrücklich.

Doch die Angelegenheit hat trotz dieses Urteils des Verwaltungsgerichts für die Universität Leipzig ein Happy End: Die JCC verzichtete auf ihren Anspruch und lässt der Universität die Sammlung. Die Universität musste als "Gegenleistung" zusagen, eine Dokumentation über Prof. Dr. Steindorff, seine Arbeit und sein Schicksal, zu erstellen und sie der Öffentlichkeit im Rahmen der Sammlung zu präsentieren.

Streit um Hip-Hop-Song geht in die nächste Runde

In einem von Sabrina Setlur gesungenen Hit war eine Rhythmussequenz von "Kraftwerk" übernommen

1977 erschien eine Schallplatte der deutschen Musikgruppe "Kraftwerk", u.a. mit dem Musikstück "Metall auf Metall". 20 Jahre später veröffentlichte die Firma Pelham GmbH einen Song - komponiert von Pelham und Haas, gesungen von Sabrina Setlur - mit dem Titel "Nur mir".

Mitglieder der Musikgruppe "Kraftwerk" behaupteten, die Komponisten hätten "geklaut" - und zwar eine zwei Sekunden lange Rhythmussequenz von "Metall auf Metall". Die sei elektronisch kopiert ("gesampelt") und dem Lied "Nur mir" unterlegt worden. Das verstoße gegen ihr Urheberrecht. Die "Kraftwerker" verklagten Haas, Pelham und seine Firma auf Schadenersatz. Außerdem dürfe "Nur mir" nicht mehr verkauft werden.

So hatte bereits das Landgericht Hamburg 2004 entschieden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Begründung: Kopieren sei verboten, allerdings sehe das Urhebergesetz eine Ausnahme vor. Um die Fortentwicklung der Kunst zu ermöglichen, dürften Künstler Werke anderer auch ohne deren Erlaubnis frei benützen, wenn sie damit ein selbständiges, eigenes Werk schaffen. Ob Pelham/Haas sich darauf berufen könnten, sei noch zu klären.

Das Oberlandesgericht Hamburg prüfte und verneinte (5 U 48/05). Die Komponisten hätten eine fremde Tonfolge übernommen, die sie im Prinzip auch selbst hätten einspielen können. Jeder Musikproduzent mit durchschnittlichen (technischen) Möglichkeiten hätte eine gleichwertige Sequenz als Rhythmushintergrund produzieren können. Eine selbständige künstlerische Leistung sei es jedenfalls nicht, sie als Hintergrund zu verwenden. (Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.)