Das Ehepaar war 20 Jahre verheiratet. Die harmonische Ehe begann zu kriseln, als 2009 ein Unglück den Lokführer völlig aus der Bahn warf. Eine junge Frau hatte sich mit ihrem sechsjährigen Kind vor seinen Zug geworfen. Dieses Erlebnis verkraftete der Mann nicht, er verfiel psychisch und physisch. Therapiemaßnahmen konnten ihm nicht helfen, er musste seinen Beruf aufgeben.
Lange versuchte die Ehefrau, ihrem Mann zu helfen. Doch auf Dauer zerrütteten seine psychischen Probleme die Beziehung. Während eines Reha-Aufenthalts im Herbst 2013 beschloss die Frau, sich von ihm zu trennen. Auf diese Mitteilung hin rastete er aus, rief in der Klinik an und beschwerte sich: Man habe seiner Frau bei der Kur den Kopf verdreht, er werde kommen und "alle umhauen".
Bei ihrer Rückkehr aus der Kur hielt die Frau an ihrem Entschluss fest. Als sie sich bückte, um ihre Reisetasche auszupacken, schlich sich ihr Mann von hinten an und würgte sie mit einem Abschleppseil, bis sie kurz das Bewusstsein verlor. Er vergewaltigte die Frau auf äußerst brutale Weise. Aus Angst um ihr Leben wehrte sie sich nicht, denn er drohte mehrmals, sie umzubringen. Erst als die Ehefrau einwilligte, "es nochmal miteinander zu versuchen", ließ er sie los. Schließlich gelang ihr die Flucht.
Das Landgericht Aachen verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Das Strafmaß wollte er nicht akzeptieren: Das Gericht habe nicht angemessen berücksichtigt, dass die posttraumatische Belastungsstörung seine Einsicht getrübt habe, wandte der Angeklagte ein. Er habe seine Handlungen nicht mehr willentlich steuern können. Außerdem habe seine Frau doch eingewilligt, ein "letztes Mal mit ihm zu schlafen".
Doch die Revision gegen das Strafurteil scheiterte beim Bundesgerichtshof (2 StR 241/14). Das Urteil enthalte keinerlei Rechtsfehler, die den Angeklagten über Gebühr belasteten. Im Einklang mit dem Gutachten des psychologischen Sachverständigen sei das Landgericht davon ausgegangen, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten eingeschränkt, aber nicht aufgehoben war.
Die Tat biete keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Mann ernsthaft geglaubt haben könnte, seine Frau vollziehe den Geschlechtsakt mit ihm freiwillig. Er habe sie hinterrücks angegriffen, mit einem Seil stranguliert und auf das Sofa geworfen. Während des Geschlechtsverkehrs habe er die vor Schmerzen schreiende Frau weiter misshandelt und mit dem Tode bedroht. Angesichts dieses Geschehens sei ein Einverständnis des Opfers "fernliegend" und das sei dem Täter auch bewusst gewesen.