Zwei Männer waren in Paderborn mit einem Mercedes unterwegs, der dem 21-jährigen Fahrer gehörte. Der Wagen stand an einem Sommertag auf der Mühlenstraße. Genau in dem Moment, in dem der Autofahrer startete, überholte ihn rechts und recht flink ein Radfahrer. Knapp vor dem Mercedes bog er nach rechts ab. Der Mercedesfahrer, der ebenfalls rechts abbiegen wollte, musste bremsen, um nicht mit dem Fahrrad zusammenzustoßen.
Voller Wut über die riskante Fahrweise des Radfahrers beschlossen die beiden Männer, ihm eine Lektion zu erteilen und ihn "vom Rad zu holen". Der Fahrer beschleunigte und hupte. Beim Überholen lenkte er den Mercedes abrupt nach rechts, um dem "Übeltäter" den Weg abzuschneiden. Sein 34-jähriger Begleiter riss gleichzeitig die Beifahrertür auf und erreichte damit den Zweck der Racheaktion: Nach Notbremsung und Ausweichmanöver prallte der Radfahrer gegen einen geparkten Wagen und stürzte vom Rad.
Dabei zog er sich Prellungen und Schürfwunden zu. Obendrein war das Rad beschädigt und die linke Tür des geparkten Opel verkratzt. Ohne sich darum zu kümmern, fuhren die zwei Männer im Mercedes weiter. Das Amtsgericht Paderborn verurteilte sie wegen "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung" zu jeweils acht Monaten Gefängnis auf Bewährung. Die Rechtsmittel der Angeklagten blieben erfolglos.
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte das Strafurteil (4 RVs 159/16). Der Beifahrer sei als Mittäter anzusehen. Auch wenn eine Person nicht am Lenkrad sitze, könne sie auf gefährliche Weise "in den Straßenverkehr eingreifen". Auch der Beifahrer habe das Fahrzeug als Mittel eingesetzt, um den Radfahrer vorsätzlich zu nötigen und zu verletzen: Er habe die Autotür geöffnet, um gemeinsam mit dem Fahrer — der den Mercedes schräg nach rechts lenkte — den Radfahrer abzudrängen und zu Fall zu bringen.
Gemeinsam hätten die beiden Männer den Wagen bewusst zweckwidrig und mit "verkehrsfeindlicher Einstellung" verwendet: nicht zur Fortbewegung, sondern um den Radfahrer zu bestrafen. Diesen Vorwurf habe der Beifahrer im Strafprozess sogar selbst nochmals eindringlich bekräftigt: Wäre der Radfahrer nicht gestürzt, hätte er ihn "totgeschlagen", habe der Angeklagte ausgesagt. Daher sei das Strafmaß angemessen.