Das Reiss-Engelhorn-Museum in Mannheim hatte 1992 alle Kunstwerke von einem Mitarbeiter fotografieren lassen und die Bilder in einem Katalog veröffentlicht. Jahre später hat ein Fotograf, der ehrenamtlich für das Internetlexikon Wikipedia und dessen Medienarchiv tätig ist, Fotografien in die Mediendatenbank Wikimedia Commons hochgeladen: darunter auch Gemälde und andere Objekte aus der Mannheimer Sammlung.
Zum Teil hatte der Wikimedia-Fotograf die Fotos bei einem Museumsbesuch in Mannheim selbst angefertigt, zum Teil hatte er Aufnahmen aus der Publikation des Museums eingescannt. Die im Museum ausgestellten Werke selbst sind urheberrechtlich nicht mehr geschützt, weil die Künstler (= Urheber) durchweg schon länger als 70 Jahre tot sind. Nach dieser Frist "erlischt" das Urheberrecht.
Doch die Stadt Mannheim pochte als Trägerin des kommunalen Museums auf ihre Urheberrechte an den Fotografien ihres Mitarbeiters. Darüber hinaus habe der Wikimedia-Fotograf ihr Eigentum an den dort ausgestellten Objekten verletzt, als er Aufnahmen machte. Fotografieren sei im Museum nämlich verboten. Ohne ihre Erlaubnis dürften die Museumsfotos nicht im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.
Der Bundesgerichtshof gab der Kommune Recht (I ZR 104/17). Die Fotografie eines Gemäldes genieße gemäß dem Urheberrecht "Lichtbildschutz", auch wenn das Gemälde selbst nicht mehr urheberrechtlich geschützt sei. Denn der Fotograf eines Gemäldes treffe bei den Aufnahmen gestalterische Entscheidungen (Standort, Entfernung, Blickwinkel, Belichtung, Ausschnitt der Aufnahme). Das für Urheberrechtsschutz notwendige Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung werde damit erreicht.
Im Auftrag des Museums habe 1992 ein Mitarbeiter alle Werke fotografiert und den Lichtbildschutz der Stadt Mannheim übertragen. Daher dürfe niemand ohne deren Genehmigung die Bilder veröffentlichen, sie könne Unterlassung der Publikation verlangen. Das gelte auch für die Fotos, die der Wikimedia-Fotograf selbst im Museum anfertigte.
Denn damit habe er gegen das Fotografier-Verbot im Museum verstoßen. Sehe die Benutzungsordnung des Museums ein Verbot vor, erkläre sich jeder Besucher damit einverstanden, indem er eine Eintrittskarte kaufe. Zudem machten im Reiss-Engelhorn-Museum überall Piktogramme mit einem durchgestrichenen Fotoapparat auf das Verbot aufmerksam.