2004 war der neue Studiengang an einigen Fachhochschulen eingerichtet worden: ein Studium der Architektur mit sechs Semestern Regelstudienzeit und dem Studienziel Bachelor. Für dieses Studium hatte sich Herr Z im Wintersemester 2005 an der Fachhochschule Koblenz eingeschrieben. Nach drei Jahren bestand er die Bachelorprüfung. Seither arbeitet er als Angestellter in einem Architektenbüro.
2012 beantragte der Mann bei der Architektenkammer den Eintrag in die Architektenliste mit der Berufsbezeichnung "Architekt". Die Architektenkammer lehnte ab und verwies auf das Architektengesetz: Voraussetzung für den Eintrag sei ein Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren an einer deutschen Hochschule.
Gegen diese Entscheidung klagte Z und pochte auf eine Übergangsregelung im Architektengesetz. Demnach genügten auch dreijährige Diplomstudiengänge und "entsprechende Ausbildungen" für den Eintrag in die Architektenliste. Das treffe auf den Bachelorstudiengang zu, fand Z: Es sei sachlich nicht zu rechtfertigen, Absolventen eines dreijährigen Diplomstudiums anders zu behandeln als Absolventen eines dreijährigen Bachelorstudiums. Die Abschlüsse seien gleichwertig.
Der Gesetzgeber habe sich bewusst dafür entschieden, die Übergangsvorschrift im Architektengesetz nicht auf Bachelorstudiengänge an Fachhochschulen zu erstrecken, erklärte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (6 A 11279/12.OVG).
Das Studium von Herrn Z sei nicht als "entsprechende Ausbildung an einer gleichwertigen deutschen Lehranstalt" anzusehen. Dazu zählten nur Lehranstalten, die mit den öffentlichen oder staatlich anerkannten deutschen Ingenieurschulen vergleichbar seien, nicht jedoch Fachhochschulen.
Diplomstudiengänge würden zunehmend durch gestufte Bachelor- und Masterstudiengänge abgelöst. Wer im Zuge dieses Reformprozesses ein nur dreijähriges Bachelorstudium aufnahm, habe damit rechnen müssen, dass der Gesetzgeber den Abschluss der ersten Ausbildungsstufe (= Bachelor) nicht als Voraussetzung für den Eintrag in die Architektenliste anerkennen würde.