Bei einem Schulausflug im Juli 2022 hatte sich der 14-jährige Schüler eines Hamburger Gymnasiums — mit Erlaubnis seiner Mutter — unerlaubt von der Klasse entfernt. Nach dem Plan des Klassenlehrers sollte die Klasse geschlossen zurück zum Hauptbahnhof fahren.
Die Mutter hatte ihrem Jungen per WhatsApp geschrieben, er könne auch früher allein nach Hause fahren. Der Lehrer wollte dies aber nur mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Mutter akzeptieren. Auf dessen Einwände hörte der Schüler nicht. Damit brachte er sich um die für September vorgesehene Klassenfahrt.
Der Schüler habe sich unerlaubt vom Schulausflug entfernt und damit eine Regel gebrochen, stellte die so genannte Klassenkonferenz fest (eine von der Schulleitung geleitete Konferenz mit Lehrern und gewählten Schüler- und Elternvertretern). Dieses Fehlverhalten ahndete die Klassenkonferenz mit dem Ausschluss von der Klassenfahrt. Dagegen wehrte sich der Schüler erfolglos.
Die Sanktion sei rechtmäßig, auch wenn so ein Ausschluss ein "herber Eingriff ins Schulleben" sei, entschied das Verwaltungsgericht Hamburg (5 E 3639/22). Schließlich gehörten Klassenfahrten zur wichtigen Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schulen. Dennoch sei die Entscheidung der Klassenkonferenz richtig.
Wer sich unerlaubt bei einem Schulausflug entferne, würde möglicherweise auch während einer Klassenfahrt Anordnungen des Lehrers nicht befolgen. Lehrer müssten sich bei so einer Fahrt jedoch darauf verlassen können, dass Schüler ihren Anweisungen Folge leisteten — im eigenen Interesse, aber auch im Interesse aller Beteiligten. Und zwar unabhängig von Absprachen mit ihren Eltern.