Die ARGE für den Kreis Unna (ARGE = Arbeitsgemeinschaft aus Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) bot einem Arbeitslosen aus Lünen einen Job im Multikulturellen Forum seines Wohnorts an. Doch der Mann lehnte den Job ab und "erklärte" dies mit seiner ausländerfeindlichen Gesinnung. Daraufhin kürzte ihm die ARGE das Arbeitslosengeld II (= 345 Euro) für drei Monate um 30 Prozent.
Gegen diese Maßnahme klagte der Arbeitslose, denn er empfand sie als ungerecht: Als "Sympathisant einer rechten Partei" sehe er sich außerstande, für eine Institution zu arbeiten, die Integration von Ausländern befürworte und von Ausländern geleitet werde. Dass ihm die Mitarbeiter der ARGE ausgerechnet dort Arbeit anboten, habe ihn nur demütigen sollen.
Das Sozialgericht Dortmund wies seine Klage gegen die Kürzung ab (S 32 AS 214/06). Seine Begründung für die Ablehnung des Arbeitsplatzes sei nicht akzeptabel, so die Richter. Die Freiheit des Einzelnen, sich zu einer Weltanschauung zu bekennen, finde ihre Grenzen im verfassungsrechtlichen Verbot, Ausländer zu diskriminieren. Seinen politischen Standpunkt zu berücksichtigen, wenn es um die Auswahl eines geeigneten Arbeitsplatzes gehe, komme daher nicht in Frage. Solange er sich weigere, den Job im Multikulturellen Forum anzunehmen, dürfe der Leistungsträger das Arbeitslosengeld II kürzen.