Konkurrenten beanstandeten die Reklame eines Mobilfunkanbieters, der Handys mit und ohne Mobilfunkvertrag vertreibt. Er hatte in einer Werbebeilage ein "Smartphone für 1 Euro" angeboten, den Preis blickfangmäßig dick gedruckt und mit einer Fußnote versehen: "Nur gültig bei Buchung eines Handy 10 Tarifs. Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. Einmaliger Anschlusspreis 29,99 Euro Smartphone-Tarif monatlich 44,99 Euro, darin enthalten optionale Zusatzkosten für Handy 10".
Mit diesem "Kampfpreis" täusche der Anbieter die Verbraucher, kritisierten die Konkurrenten. Das Smartphone sei viel teurer und das gleiche der Anbieter mit Gebühren aus. Die Reklame verstoße zudem gegen die Preisangabenverordnung, weil sie den Mobilfunktarif nicht genau aufschlüssle (Telefonieren, Internet, SMS, Handyzuschlag). Diese Kritik wies das Oberlandesgericht Celle zurück (13 U 89/14).
Verständige Verbraucher wüssten, dass ein Smartphone einen erheblichen Wert darstelle und nicht wirklich für 1 Euro zu haben sei. Der Anbieter gebe in der umstrittenen Werbebeilage den Verkaufspreis für das Gerät ohne Mobilfunkvertrag mit 549 Euro an. Der geringe Kaufpreis von 1 Euro werde quasi "subventioniert" durch den Mobilfunkvertrag, das sei allen Interessenten klar.
Hier handle es sich um ein Kopplungsangebot. Käufer könnten das Smartphone nur dann für 1 Euro erwerben, wenn sie gleichzeitig mit dem Anbieter einen Mobilfunkvertrag mit Handy 10 Tarif abschließen. Das werde in der Reklame deutlich herausgestellt. Genauer müsse der Mobilfunkanbieter den Tarif in der Reklame nicht aufschlüsseln, weil er hier für den Kauf des Smartphones werbe.
Hier würden keine Preisbestandteile verschwiegen oder versteckt: Der Handyzuschuss sei im monatlichen Tarif für den Vertrag enthalten. Darauf werde hingewiesen. Aufgrund weiterer Angaben — monatliche Kosten, Mindestlaufzeit — könnten Kunden gut die Gesamtkosten erfassen. Das ermögliche ihnen auch einen Preisvergleich: Ob es angesichts des Handy 10 Tarifs und der Tarife anderer Mobilfunkanbieter wirtschaftlich sei, das Smartphone für 1 Euro anzuschaffen, könne jeder Verbraucher anhand dieser Angaben berechnen.