Bis Ende Mai 2020 sollten eigentlich die Arbeiten des Schornsteinfegers am Haus erledigt sein. Doch die Hauseigentümer — ein älteres Ehepaar — baten den Bezirksschornsteinfeger darum, den Prüftermin zu verschieben: Denn sie gehörten zu einer Risikogruppe, die von der COVID-19-Pandemie besonders gefährdet sei. Der Schornsteinfeger verwies auf zuverlässige Schutzmaßnahmen und lehnte die Verzögerung ab.
Nachdem eine weitere Frist verstrichen war, forderte die Region Hannover die Hauseigentümer mit gebührenpflichtigem Verwaltungsbescheid auf, die nötige Prüfung der Abgaswege und Abgasleitungen zu vereinbaren. Die Eheleute ließen die Prüfung durchführen, wollten aber die Gebühren nicht zahlen: Es sei überflüssig gewesen, die Untersuchung kostenpflichtig anzuordnen. Schließlich sei es ihnen nur darum gegangen, den Termin zu verlegen.
Doch das Verwaltungsgericht Hannover fand am Gebührenbescheid nichts auszusetzen (13 A 4340/20). Die Region Hannover habe zu Recht einen Aufschub der Arbeiten abgelehnt. Sie habe den Hauseigentümern dafür eine angemessene Frist gesetzt und sie darüber informiert, dass es kostenpflichtige Folgen haben würde, wenn sie ihre Eigentümerpflichten missachteten.
Der Schornsteinfeger sorge für die Betriebssicherheit und Brandsicherheit der Abgasanlagen. Seine Arbeit sei auch während der Corona-Pandemie nicht verzichtbar. Infektionsschutz sei gewährleistet, da der Schornsteinfeger und seine Mitarbeiter Handschuhe und Mund-Nasen-Schutz verwendeten. Daher sei es nicht unzumutbar, die Prüfung durchführen zu lassen — auch nicht für ein altes Ehepaar, das einer Risikogruppe angehöre. Außerdem müssten die Hauseigentümer während der Arbeiten nicht zwingend anwesend sein.