Für stolze 66.488 Euro erwarb im Herbst 2006 der Geschäftsführer einer GmbH einen Sportwagen des Herstellers A. Laut Bestellschreiben und Fahrzeugschein brachte es der Wagen auf eine Leistung von 420 PS. In den folgenden zwei Jahren erschien der Fahrer mehrmals bei einer vom Hersteller autorisierten Markenwerkstatt, der T-GmbH, und beanstandete, dass der Wagen die Höchstgeschwindigkeit nur schleppend erreichte. Reparaturen wurden jedoch nicht durchgeführt.
Im Sommer 2008 ließ der Geschäftsführer das Fahrzeug auf einem Leistungsprüfstand prüfen, dort wurde eine Motorminderleistung von 65 PS festgestellt. Ein paar Wochen später brachte er das Auto noch einmal zur T-GmbH und bemängelte, es schaffe die angegebene Endgeschwindigkeit nicht. Aber auch diesmal behob die Werkstatt keinen Mangel des Motors.
Nun trat der Fahrer vom Kauf zurück und verlangte vom Hersteller den Kaufpreis. Zu Recht, wie das Landgericht Wuppertal entschied (16 O 134/08). Ein Kfz-Experte habe keine Defekte oder Manipulationen am Motor festgestellt, welche die Leistung nachträglich hätten mindern können. Der Sportwagen sei von Anfang an mangelhaft gewesen. Laut Sachverständigengutachten müsse man von einer Motormaximalleistung von 386 PS ausgehen.
Der Geschäftsführer habe auch keine Frist für die Nachbesserung mehr setzen müssen. Er habe sich an einen autorisierten Vertragshändler gewandt, der das Auto drei Mal ohne Effekt geprüft habe. Ein erfolgloser Nachbesserungsversuch liege auch dann vor, wenn der Verkäufer bzw. die autorisierte Werkstatt praktisch nichts unternehme und die Kaufsache dem Käufer mit dem Mangel zurückgebe. Darüber habe der Käufer den Hersteller informiert.
Der Rücktritt vom Kauf wäre nur ausgeschlossen, wenn es sich um eine Bagatelle handelte. Das treffe jedoch nicht zu, auch wenn es "nur" um eine Minderleistung des Motors von 8 bis 10 Prozent gehe. Hersteller dürften nicht mit hoher Motorleistung werben und tatsächlich etwas anderes liefern. Hier gehe es um ein besonders hochwertiges, sportliches Fahrzeug, bei dem die Motorleistung für Kunden von besonderer Bedeutung sei. Der Käufer erwarte bei so einem Wagen, schnell beschleunigen und fahren zu können.