Den Nachbarn des italienischen Lokals schmeckte die Holzofenpizza überhaupt nicht: Die ölhaltigen Rußflocken, die beim Pizzabacken austraten, schlugen sich nämlich auf Terrassen und Möbeln in der Umgebung nieder. Bei geöffneten Fenstern fanden sich Rußpartikel sogar in Innenräumen. Nach zahlreichen Beschwerden aus der Nachbarschaft verbot die Stadt Ulm dem Gastwirt, weiterhin Pizza im Holzofen zu backen.
Er habe doch aufgrund eines kommunalen Bescheids bereits einen Rußpartikelfilter eingebaut und den Ausstoß stark reduziert, erklärte der Gastwirt empört. Ohne Holzofenpizza, für die seine Pizzeria bekannt sei, könne er gleich dicht machen. Zudem laufe sein Pachtvertrag im Herbst 2020 aus. Da er nicht wisse, ob dieser verlängert werde, wäre es unwirtschaftlich, jetzt einen elektrisch oder mit Gas betriebenen Ersatzofen einzubauen.
Der Eilantrag des Gastwirts gegen das kommunale Verbot scheiterte beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim (10 S 71/19). Die Stadt habe ihm keinen bestimmten Typ von Filteranlage vorgeschrieben, sondern angeordnet, den Ausstoß von Rußpartikeln zu reduzieren, erklärte der VGH. Doch mit der von ihm eingebauten Filteranlage gelinge dies offenkundig nicht. Daher sei das nun ausgesprochene Verbot rechtmäßig.
Dass der Gastwirt ohne die Möglichkeit, Pizza im Holzofen zu backen, sofort sein Lokal schließen müsse, sei nicht nachvollziehbar. In Ulm verkauften zahlreiche Pizzerien erfolgreich Pizzen, die nicht im Holzofen hergestellt werden. Eventuell müsse er dann halt die Preise anpassen oder sein gastronomisches Angebot mit anderen Dingen "aufpeppen". Auch der Verweis auf den auslaufenden Pachtvertrag verfange als Einwand gegen das Verbot nicht.
Im Sommer 2016 habe der Gastwirt das Lokal übernommen. Seither kenne er die Forderung der Stadt, dass er den Rußpartikelausstoß auf ein für die Nachbarschaft zumutbares Maß verringern müsse. Trotzdem habe er es drei Jahre lang geschafft — aufgrund zahlreicher rechtlicher Einsprüche und wegen der Kooperationsbereitschaft des Gewerbeaufsichtsamts —, mit dem Holzofen weiterzumachen. Nun sei Schluss: Man könne den Nachbarn den Ruß nicht noch ein Jahr länger zumuten.