Über das eBay-Mitgliedskonto seiner Frau bot Herr X eine komplette Gastronomieeinrichtung an - zum Minimalgebot von 1 Euro. Interessent Y gab daraufhin ein Maximalgebot von 1.000 Euro ab. Bereits einen Tag später wurde die Auktion vorzeitig beendet und das Angebot zurückgezogen. Zu diesem Zeitpunkt war Y immer noch der Höchstbietende.
Y schrieb an die Inhaberin des eBay-Kontos und forderte die Gastronomieeinrichtung. Als Höchstbieter habe er sie für 1.000 Euro ersteigert. Wert war sie annähernd 34.000 Euro. Frau X wollte von dem schlechten Geschäft nichts wissen: Ihr Ehemann habe das Angebot ohne ihr Wissen eingestellt. Daraufhin verlangte Herr Y 32.820 Euro Schadenersatz dafür, dass der Kaufvertrag nicht erfüllt wurde.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Internetauktionshauses eBay steht: "Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden". Trotzdem wies der Bundesgerichtshof die Schadenersatzklage von Y ab (VIII ZR 289/09). Zwischen den Parteien sei kein Kaufvertrag über die Gastronomieeinrichtung zustande gekommen.
Geschäftliche Erklärungen, die jemand unter dem Namen eines anderen abgebe, verpflichteten den Namensträger nur, wenn er sie nachträglich genehmige oder wenn er dieser Person eine Vollmacht dafür erteilt habe. X habe aber nicht als Vertreter seiner Frau gehandelt. Vielmehr habe er, indem er Namen und Account seiner Frau benutzte, beim Geschäftspartner Y den falschen Eindruck erweckt, er schließe mit Frau X ein Geschäft ab.
Offenbar habe Frau X die Kontaktdaten ihres eBay-Mitgliedskontos nicht sorgfältig aufbewahrt, sonst hätte ihr Mann diese nicht unbefugt benutzen können. Allein diese Tatsache führe aber nicht dazu, dass die Inhaberin des Accounts sich geschäftliche Erklärungen zurechnen lassen müsse, die ein Dritter "unter unbefugter Verwendung des Kontos abgegeben" habe. Auch die AGB von eBay änderten daran nichts: Diese seien jeweils nur zwischen eBay und dessen Mitgliedern vereinbart, nicht zwischen Anbieter und Bieter.