Eine Patientin hat schon vor Jahren ihre Kopfhaare komplett verloren und trägt seither Echthaarperücken. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet allerdings nur den Preis für günstigere Kunsthaarperücken, den sie mit ihren Vertragspartnern — Perückenherstellern — ausgehandelt hat. Kunsthaarperücken seien auf den ersten Blick gar nicht von echtem Haar zu unterscheiden, so der Standpunkt der Krankenkasse.
Das leuchtete der kahlköpfigen Versicherten gar nicht ein: Sie zog vor das Sozialgericht Dresden (S 18 KR 304/18). Sachverständig beraten von einem auf Perücken spezialisierten Friseurmeister entschied das Gericht den Streit zu Gunsten der Frau.
Dass Kunsthaarperücken den Verlust des natürlichen Haares optisch gut kaschieren könnten, wie die Krankenkasse behaupte, sei eher zweifelhaft. Doch das könne hier sogar offenbleiben. Denn im konkreten Fall sei es auf lange Sicht gesehen einfach auch kostengünstiger, Echthaarperücken zu finanzieren, entschied das Sozialgericht.
Anders sei das wohl zu beurteilen, wenn bei Patientinnen — z.B. wegen einer Chemotherapie — vorübergehend die Haare ausfallen. Bei dauerhafter Kahlköpfigkeit aber lohne es sich, den höheren Preis von Echthaarperücken in Kauf zu nehmen. Denn sie halten doppelt so lange, bevor sie unansehnlich werden und ausgetauscht werden müssen. Deshalb müsse die Krankenkasse die Kosten der Echthaarperücken erstatten.