Die Deutsche Telekom AG machte in großen Zeitungsanzeigen Reklame für ihr Angebot "LIGA total": ein Fernsehprogramm, mit dem Fußballfans alle Spiele der Bundesliga live empfangen können. Eine Ziffer im Text verwies auf eine kleingedruckte Fußnote am unteren Rand des Inserats. Darin fand der Leser den Extra-Preis für das Produktpaket "Entertain" (DSL-Fernsehanschluss, Internet- und Telefonanschluss). Nur angedeutet wurde, dass "LIGA total" nur in Kombination mit "Entertain" zu haben war.
Ein Wettbewerbsverband, der mehrere Verlage und andere Medien vertritt, beanstandete diese Werbung als irreführend und bekam vom Oberlandesgericht Köln Recht (6 U 11/10). Das Angebot der Telekom sei ein Koppelungsangebot: Der Live-Empfang der Bundesligaspiele, also "LIGA total!", könne nicht isoliert gebucht werden, sondern nur, wenn der Kunde auch das "Entertain"-Angebot abnehme. Wer ein Angebot unterbreite, das an den Erwerb anderer Produkte geknüpft sei, müsse die Verbraucher darauf klar hinweisen. Das gelte auch für den Gesamtpreis des Koppelungsangebots, so das OLG.
Beides leiste die Telekom-Anzeige nicht, im Gegenteil. Die Reklame sei irreführend und wettbewerbswidrig, weil für "LIGA total!" mit einem besonders günstigen Preis - als Blickfang groß herausgestellt - geworben werde, ohne den Gesamtpreis deutlich zu benennen. Den Preis für "Entertain" in einer Fußnote mit kleiner, weißer Schrift zu "verstecken", genüge jedenfalls nicht - zumal diese wegen des unruhigen Hintergrunds (Grashalme eines angedeuteten Fußballrasens) sehr schlecht zu lesen sei.