Bisher kamen Abo-Abzocker im Internet relativ glimpflich davon: Häufig wurden Ermittlungsverfahren eingestellt, weil sich irgendwo auf der Website ein Hinweis auf eine Zahlungspflicht fand. Nach einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt könnte damit bald Schluss sein.
Zwei dubiose Gewerbetreibende hatten Besuchern ihrer Webseiten kostenpflichtige Abonnements untergeschoben - z.B. von Routenplanern oder Grußkarten. Hatte ein Internetsurfer aus Versehen das einschlägige Feld angeklickt, wurden ihm für 3-6 Monate Nutzung etwa eines Routenplaners 69,95 Euro in Rechnung gestellt. Mehrere hundert düpierte Internetsurfer erhielten solche Rechnungen. Wer nicht zahlte, wurde mit Mahnungen und Drohbriefen von Anwälten überhäuft.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt wollte gegen die zwei Abzocker Anklage erheben, doch das Landgericht Frankfurt weigerte sich, ein Verfahren zu eröffnen. Dagegen legten die Staatsanwälte Beschwerde ein und erhielten vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt grünes Licht für eine Anklage (1 Ws 29/09).
Es bestehe "hinreichender Tatverdacht des gewerbsmäßigen Betrugs", so das OLG, wenn Abonnements an den Mann bzw. die Frau gebracht würden, die nicht als solche erkennbar und deren Preise auf der Website gut versteckt seien. Mit diesem Beschluss kommt nun ein Strafverfahren in Gang: Verbraucherschützer hoffen, dass damit der gängigen Internet-Abzocke ein Riegel vorgeschoben wird. Gewerbsmäßiger Betrug wird mit Haft von mindestens einem halben Jahr bestraft.