Online-Casinospiele oder Online-Poker sind in Deutschland illegal. Wer dabei Geld verliert, hat durchaus Chancen, es zurückzubekommen, wie ein Urteil des Landgerichts Bochum zeigt (3 O 75/21).
Von 2018 bis 2020 hatte ein spielsüchtiger Zocker fast 90.000 Euro bei einem illegalen Online-Glücksspiel eingesetzt und über 25.000 Euro verloren. Anbieter ist ein Unternehmen mit Sitz in Malta, das im Internet das Glücksspiel auch in deutscher Sprache präsentiert. Eine Zulassung für Deutschland hat das Unternehmen jedoch nicht.
So begründete der Spieler seine Klage auf Rückzahlung des verzockten Betrags: Der Anbieter verstoße gegen den Glücksspielstaatsvertrag, indem er hierzulande Online-Glücksspiele veranstalte. Er selbst habe von dem gesetzlichen Verbot nichts gewusst.
Der Glücksspiel-Veranstalter erklärte die deutsche Justiz für unzuständig: Über die Forderung müssten maltesische Gerichte entscheiden. Dem widersprach das Landgericht: Bei Verträgen mit Verbrauchern sei das Recht des Staates anzuwenden, in dem der Verbraucher wohne — also deutsches Recht. Und nach deutschem Recht sei es verboten, öffentliche Glücksspiele im Internet zu veranstalten.
Gegen dieses Verbot habe das Unternehmen verstoßen, indem es sein Onlineangebot deutschen Spielern zugänglich gemacht habe. Dass der Anbieter für Malta eine Zulassung vorweisen könne, mache das Angebot in Deutschland nicht legal. Der Glücksspielstaatsvertrag solle Spielteilnehmer vor suchtfördernden, ruinösen und/oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels schützen. Das Internetverbot verfolge den gleichen Zweck.
Dem angestrebten Schutz würde es zuwiderlaufen, wenn der Anbieter eines verbotenen Glücksspiels die Spieleinsätze eines Spielsüchtigen dauerhaft behalten dürfte. Daher wäre die Rückforderung des Spielers auch dann nicht ausgeschlossen, wenn er über das Verbot doch Bescheid gewusst und mit der Teilnahme am Spiel selbst gegen das Verbot von Online- Glücksspielen verstoßen hätte.