Im März 2019 wollte Frau S mit einem Freund nach Ägypten fliegen. Für insgesamt 2.732 Euro hatten sie eine Pauschalreise gebucht. Auf den Flugtickets war die Abflugzeit am Frankfurter Flughafen mit 17:25 Uhr angegeben, das Boarding sollte um 16:55 Uhr beginnen. Gegen 17:14 Uhr erschienen die Urlauber am Gate. Da erklärten ihnen Mitarbeiter der Airline, nun sei es zu spät: Das Boarding sei bereits abgeschlossen.
1.220 Euro zahlte Frau S für Ersatzflüge, die sie bei einer anderen Fluggesellschaft buchte. Diesen Betrag verlangte sie nach dem Urlaub vom Reiseveranstalter zurück und obendrein Minderung des Reisepreises. Begründung: Die mit ihm kooperierende Fluggesellschaft hätte sie und den Freund am Gate nicht zurückweisen dürfen. Es wäre ohne weiteres möglich gewesen, noch einzusteigen: Das Flugzeug habe das Gate erst um 17:39 Uhr verlassen.
Die Flugverspätung sei nur darauf zurückzuführen, dass ihr Gepäck wieder ausgeladen werden musste, erklärte das Amtsgericht München (275 C 17530/19). Anspruch auf Schadenersatz für die Tickets hätten die Reisenden nicht, denn sie seien knapp zwölf Minuten vor dem planmäßigen Abflug der Maschine am Gate erschienen — eindeutig zu spät. Die Fluggesellschaft habe das Boarding keineswegs zu früh beendet: Airlines müssten keine Boarding-Mindestzeit gewährleisten. Ein Reisemangel liege daher nicht vor.
Flugunternehmen seien nicht verpflichtet, Passagiere bis kurz vor dem Start zusteigen lassen. Die Flugunternehmen bestimmten frei, wann sie das Boarding beendeten — gemäß den eigenen Arbeitsabläufen und je nachdem, was für Startvorbereitungen noch zu treffen seien. In Einzelfällen sei es wohl gut möglich, Fluggäste auch nach dem Schließen der Flugzeugtüren noch einzulassen. Wollte man Passagieren aber einen generellen Anspruch darauf zugestehen, würde das den Flugverkehr erheblich stören.
Grundsätzlich müssten Fluggäste das Abfluggate pünktlich zur Boarding-Time erreichen oder jedenfalls wenige Minuten danach. Wer 19 Minuten nach der angegebenen Boarding-Time ankomme, nehmen damit das Risiko in Kauf, nicht mehr befördert zu werden. Die Zusatzkosten hätten die Urlauber selbst verursacht.