Das Pferd "Ronald" war nach Aussagen von Zeugen an diesem Tag sehr nervös gewesen — wohl eine zu schwierige Aufgabe für die unerfahrene Reiterin, die das Tier noch nie geritten hatte. Zuerst rutschte sie mit dem Fuß aus dem Steigbügel, musste absteigen und stieg dann wieder auf. Kurz danach wechselte das Pferd vom Trab in den Galopp. Das brachte die Reiterin aus dem Gleichgewicht, sie fiel vom Pferd.
Beim Sturz prallte sie mit dem Kopf gegen einen Holzpfosten der Reithalle und erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma. Freiwillig zahlte die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Pferdebesitzers der Frau 2.000 Euro Schmerzensgeld. Die Verletzte verlangte jedoch vom Tierhalter mehr Geld. Tierhalter müssten unabhängig von eigenem Verschulden für Schäden haften, die ihr Tier anrichte. Unfallursache sei das unberechenbare Verhalten des Pferdes gewesen: "Ronald" sei auf einmal durchgegangen.
Diese Version des Unfallhergangs wurde vom Pferdebesitzer rundweg bestritten: Nicht die so genannte "Tiergefahr", sondern ein Reitfehler habe zu dem Sturz geführt. Die Reiterin habe "Ronald" durch Anpressen der Beine sozusagen den Befehl zum Galopp gegeben. Das Tier habe nur gehorcht. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg befragte mehrere Zeugen und gab dann dem Tierhalter Recht (2 U 106/21).
Dass das Pferd durchgegangen sei und so den Unfall ausgelöst habe, stehe nicht fest, erklärte das OLG. Eine andere Reiterin habe ausgesagt, das Tier sei normal und sanft in den Galopp übergegangen. Man habe aber vor dem Sturz gemerkt, dass die Chemie zwischen Reiterin und Pferd nicht stimmte — die Frau habe sehr unsicher gewirkt.
Daher sei es gut möglich, so die Schlussfolgerung des Gerichts, dass die Reiterin aus Unsicherheit die Beine angepresst und damit dem Tier den Befehl zum Galopp gegeben habe, ohne dies eigentlich zu wollen. Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld habe sie daher nicht.