Über vierzig Jahre (von 1893 bis 1934) lehrte der Ägyptologe Prof. Dr. Georg Steindorff an der Universität Leipzig. Durch Ausgrabungen und Einkäufe aus eigener Tasche baute er in diesen Jahren eine bedeutende Lehrsammlung auf, die er seinem Fachbereich als Leihgabe zur Verfügung stellte. 1937 verkaufte der jüdische Wissenschaftler die Sammlung für 8.000 Reichsmark der Universität, kurz bevor er in die USA emigrierte.
Nach der Wiedervereinigung forderte die Jewish Claims Conference die Sammlung (JCC: eine jüdische Organisation, die Entschädigungsansprüche jüdischer Opfer des Nationalsozialismus vertritt). Die zuständige Behörde sprach sie ihr zu. Vergeblich klagte die Universität Leipzig gegen diese Entscheidung: Wenn Verfolgte während der Herrschaft der Nationalsozialisten etwas verkauft haben, werde prinzipiell angenommen, dass der Verkauf erzwungen gewesen sei, so das Verwaltungsgericht Berlin (VG 29 K 126/09).
Deshalb stehe Wiedergutmachung an, urteilten die Richter. Dabei hatte der Professor immer gewollt, dass seine Sammlung in Leipzig bleibt - was auch sein 88-jähriger Enkel und Erbe bestätigt. Nach dem Krieg begrüßte Prof. Steindorff die Wiedereröffnung des Ägyptischen Museums der Universität ausdrücklich.
Doch die Angelegenheit hat trotz dieses Urteils des Verwaltungsgerichts für die Universität Leipzig ein Happy End: Die JCC verzichtete auf ihren Anspruch und lässt der Universität die Sammlung. Die Universität musste als "Gegenleistung" zusagen, eine Dokumentation über Prof. Dr. Steindorff, seine Arbeit und sein Schicksal, zu erstellen und sie der Öffentlichkeit im Rahmen der Sammlung zu präsentieren.