Bei vielen Kontrollen auf einem Hof hatte die Amtstierärztin die immer gleichen Verstöße gegen artgerechte Tierhaltung festgestellt. Die wesentlichen Vorwürfe lauteten: zu wenig Licht für die Jungtiere und dauerhafte Anbindehaltung.
Schließlich verbot die Veterinärbehörde dem Landwirt, weiterhin Milchkühe zu halten. Innerhalb von fünf Wochen müsse er alle Rinder abgeben und ihren Verbleib nachweisen. Andernfalls drohe ein Zwangsgeld von 500 Euro pro Tier. Gegen das Verbot wehrte sich der Landwirt ohne Erfolg.
Das Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg sah kein milderes Mittel, um den Tierschutz zu gewährleisten (7 B 2440/19). Die Leitlinien des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums formulierten für Kälber eine Lichtstärke von mindestens 80 Lux im Stall, so das VG. Laut Anordnung der Veterinärbehörde hätte der Landwirt die Lichtstärke während zehn Stunden am Tag entsprechend erhöhen müssen. Doch bei vier Nachkontrollen sei der Jungtierstall tagsüber fast vollkommen dunkel gewesen.
Bewegungsmangel durch dauerhafte Anbindehaltung mache die Tiere krank. Könne ein Stall nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zum Tretmiststall oder Liegeboxenlaufstall umgebaut werden, müssten die Rinder — um das Bewegungsdefizit auszugleichen — von Mai bis Oktober täglich mindestens zwei Stunden Auslauf auf einer Weide oder ganzjährig Zugang zu einem Laufhof bekommen. Über einen Laufhof verfüge der Landwirt nicht, aber über eine Weide hinter den Ställen.
Doch entgegen seinen Zusagen, die Milchkühe dort weiden zu lassen, habe die Amtstierärztin dort bei keiner ihrer Kontrollen Rinder angetroffen. Weder auf der Weide, noch am Stalleingang habe sie Tritte oder Kotspuren der Tiere gesehen als Beleg für regelmäßige Weidegänge. Ihre Notdurft verrichteten sie ausschließlich im Stall — da stehe der Kot viel zu hoch. Der Landwirt habe offenkundig trotz aller Mahnungen keine Initiative ergriffen, um die Haltungsbedingungen zu verbessern.