Im Auftrag des Freistaats Bayern hatte Architekt Braunfels die Pinakothek der Moderne gebaut. Für den fertigen Bau gab es viel Lob. Doch vorher hatte es beträchtliche Hakeleien zwischen Auftraggeber und Architekt gegeben. Denn das Bauvorhaben dauerte länger und kostete weit mehr als vorgesehen. Einige Repräsentanten des bayerischen Staats - z.B. der damalige Kultusminister, Vertreter des Innenministeriums und der damalige Leiter des Staatlichen Hochbauamts - äußerten sich während der Bauzeit (1998 bis 2001) despektierlich über B., der weder Kostenrahmen noch Zeitrahmen einhalte.
Dafür verlangt Architekt Braunfels 10 Millionen Euro Schadenersatz vom Freistaat: Die Vorwürfe seien haltlos gewesen. Mit der öffentlichen Debatte über seine vermeintliche Unzuverlässigkeit habe man seinen Ruf beschädigt, das habe letztlich auch zu Gewinneinbußen geführt. Überall gelte er nun als "querulatorischer Architekt". Dafür müsse ihn Bayern entschädigen. Das Landgericht München I verneinte dies (8 O 23330/05).
Meinungsäußerungen - auch kritische oder polemische - seien solange zulässig, als sie noch eine adäquate Reaktion in einem Streit darstellten, also Teil einer sachlichen Auseinandersetzung seien. Kein Vertreter der bayerischen Regierung habe den Architekten diffamiert oder persönlich beleidigt. Die Äußerungen bayerischer Beamter oder Politiker (soweit sie überhaupt dem Freistaat zugerechnet werden könnten) seien daher nicht rechtswidrig gewesen - auch wenn sie Braunfels in ein schlechtes Licht rücken sollten.