Eine Bordellbesitzerin wollte sich in Zukunft statt um Freier lieber um Kinder kümmern und als Tagesmutter arbeiten. Dafür braucht man vom Jugendamt eine "Kindertagespflegeerlaubnis". Die Frau beantragte sie nach etlichen Vorbereitungskursen. Ob man die Erlaubnis bekommt, hängt von mehreren Dingen ab: von der Persönlichkeit und Kompetenz, aber auch davon, ob man über geeignete Räume verfügt.
Der Ex-Prostituierten gehörte das ehemalige Bordell-Gebäude, in dem sie früher gearbeitet hatte. Dort hatte sie Räume zur Kindertagesstätte umgebaut. An ihrer persönlichen Eignung für die Kinderbetreuung hatte das Jugendamt keinen Zweifel. Als aber die dubiose Vergangenheit des Gebäudes ans Licht kam, lehnte die Behörde den Antrag ab.
Begründung: Das Etablissement sei im "Freiermilieu" regional bekannt. Auch wenn das Bordell längst geschlossen sei, werde im Internet immer noch für das "Eros-Center" geworben. Also bestehe die Gefahr, dass Männer klingelten, die davon noch nichts wüssten. Und dass sie womöglich aufdringlich würden und die Tagesmutter oder die Kinder belästigten. Auf keinen Fall dürften Kinder mit diesem "Gewerbe" konfrontiert werden.
Das Verwaltungsgericht Minden teilte diese Bedenken nicht (6 K 2411/15). Die Ausstattung (z.B. ein Raum zum Toben, altersgerechtes Spielzeug, Wickelmöglichkeiten und Schlafraum) genüge uneingeschränkt den Anforderungen an eine Kindertagesstätte. Dass der Bordellbetrieb geschlossen sei, spreche sich bei den Freiern trotz einiger — noch nicht gelöschter — Interneteinträge herum.
Die Annahme des Jugendamts, auf dem Gelände könnten dennoch Prostituierte oder Freier auftauchen, sei lebensfremd. Prostituierte auf Arbeitssuche und interessierte Freier kämen bei einem Bordell nicht spontan und "auf gut Glück" vorbei, sondern vereinbarten vorher telefonisch Termine. Die früheren Kontaktnummern existierten aber nicht mehr. Sollte jemand die aktuelle Nummer wählen, könne die Tagesmutter erklären, dass hier kein Bordell mehr existiere.
Wenn sich doch einmal ein Freier auf der Suche nach sexuellen Dienstleistungen dorthin verirren sollte, sei es sehr unwahrscheinlich, dass er angesichts von Tagespflege-Kindern aufdringlich werden würde. Der Einwand des Jugendamts, ein Hinweisschild "Kindertagesstätte" könnte zudem Pädophile anziehen, sei erst recht absurd: Dann wären alle ausgeschilderten Kindergärten und Kindertagesstätten in Gefahr.
Dem Karrierewechsel der ehemaligen Bordellbesitzerin steht somit nichts mehr im Weg.