Für 5.000 Euro hatte eine Reiterin in Spanien den Hengst "Apache" gekauft, der der iberischen Rasse angehörte. Zu Hause beauftragte sie einen Tierarzt damit, das Pferd zu kastrieren. Der Tiermediziner führte die Operation am liegenden Tier in Vollnarkose durch. Dabei traten Komplikationen auf. Der Hengst wurde in eine Tierklinik verlegt und nochmals operiert. Doch er war nicht mehr zu retten: Nach Multiorganversagen musste er eingeschläfert werden.
Dafür machte die Tierhalterin den Tierarzt verantwortlich: Der Eingriff sei misslungen und zudem habe er sie vorher über dessen Risiken nicht richtig aufgeklärt. 8.000 Euro forderte die Frau: Ersatz für den Kaufpreis des Pferdes und die Kosten der Tierklinik. Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht Hamm (3 U 28/16). Auch die Rechnung des Tierarztes über 500 Euro müsse die Reiterin nicht bezahlen, denn er habe den Behandlungsvertrag schlecht erfüllt.
Zum einen habe es der Tiermediziner versäumt, die Pferdebesitzerin über die Kastrationsmethoden — Eingriff im Stehen oder im Liegen — und deren unterschiedliche Risiken zu informieren. Dazu hätte es auch gehört, das bei der iberischen Rasse erhöhte Risiko von Muskelschwäche (Myopathie) nach so einem Eingriff zu erläutern, die das spätere Aufstehen des Pferdes erschwere oder sogar unmöglich machen könne. Ein Eingriff im Liegen sei bei diesen Tieren besonders problematisch.
Zum anderen habe die Operation laut Sachverständigengutachten generell nicht medizinischem Standard entsprochen: Bei einer Kastration im Liegen müsse der Tierarzt die notwendige Ligatur (= Unterbindung von Blutgefäßen mit einer Naht) beidseitig vornehmen und diese durch eine Transfixation absichern. Stattdessen habe er die Ligatur nur an einer Seite ausgeführt und diese nicht fixiert.
Das sei grob fehlerhaft, weil so das Risiko bestehe, dass der Darm beim Aufstehen des Pferdes eingeklemmt werde oder eine Blutung entstehe und die Ligatur abrutsche. Eben diese Konsequenz sei tatsächlich eingetreten, wie die Tierklinik festgestellt habe. Deshalb müsse man davon ausgehen, dass die groben Behandlungsfehler des Tiermediziners zum Tod von "Apache" führten.